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Kategorie: insolvenzreform 2014

Kategorien
Allgemein insolvenzreform 2014

Insolvenzrechtsreform – vor allem Stärkung der Gläubiger- und Insolvenzverwalterrechte

2014 gab es eine Insolvenzrechtsreform.
2014 gab es eine Insolvenzrechtsreform.

Auf den ersten Blick wirkt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform wie eine Verbesserung der Situation für die Schuldner. Denn von nun an können Sie schon nach 3 oder 5 Jahren ihre Schulden loswerden. So einfach ist es jedoch leider nicht. Denn wenn man genau hinschaut, sieht man, dass im Endeffekt vor allem die Gläubiger- und Insolvenzverwalterrechte gestärkt wurden. Es wird nun deutlich einfacher, an pfändbare Masse heranzukommen. Und das auch bis zu 3 Monate rückwirkend. Realistisch sind eher Zeiten von bis zu 10 Jahren, bis die Schuldenfreiheit tatsächlich erreicht ist. Hinzu kommt, dass immer mehr Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Ab dem 01.07.2014 tritt die neue Insolvenzrechtsreform in Kraft. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte durch die vielen Anträge, welche noch vor der Reform gestellt wurden, stark überlastet sind. Hinzu kommen die vielen Änderungen und der wahrscheinlich große Anlauf auf Insolvenzen mit der vermeintlichen Chance, schon nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Die Neuerungen der zweiten Stufe der Reform betreffen größtenteils das Verbraucherinsolvenzverfahren.

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Allgemein insolvenzreform 2014 privatinsolvenz reform

Reform der Privatinsolvenz 2014

Am 17. Mai 2013 wurde im Bundestag die Neuregelung für Privatinsolvenzverfahren ab 1. Juli 2014 verabschiedet. Das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte” (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013) soll die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform darstellen. Die Reform bietet für Schuldner, abhängig vom jeweiligem Fall, Vor- oder Nachteile. Es kann also sein, dass eine Privatinsolvenz schon vor Inkrafttreten der Reform am 1. Juli 2014 sinnvoll ist.

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  • Schlagwörter insolvenzreform 2014

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