Regelinsolvenz: Wenn Selbstständige und Unternehmen pleite gehen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Regelinsolvenzverfahren: Das Wichtigste in Kürze

Was genau ist die Regelinsolvenz?

Die Regelinsolvenz ist laut Definition ein Insolvenzverfahren, das immer dann zur Anwendung kommt, wenn kein anderes Verfahren zur Insolvenz (Verbraucherinsolvenz oder Nachlassinsolvenz) anzuwenden ist. Es dient vor allem der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger.

Wie beantrage ich eine Regelinsolvenz?

Sie müssen Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Nutzen Sie hierfür das amtliche vorgesehene Formular. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Insolvenzrecht helfen.

Können Schuldner im Rahmen der Regelinsolvenz auch eine Restschuldbefreiung erlangen?

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung besteht nur für natürliche Personen, nicht aber für Unternehmen bzw. juristische Personen wie die GmbH.

Die Regelinsolvenz gilt für Selbständige und Unternehmen, die zahlungsunfähig sind.
Die Regelinsolvenz gilt für Selbständige und Unternehmen, die zahlungsunfähig sind.

Regelinsolvenz: Was ist das?

Unternehmen und (ehemalige) Selbstständige können und müssen teilweise sogar die Regelinsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Das Insolvenzverfahren verfolgt dabei verschiedene Ziele:

  • Zum einen dient es der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung.
  • Zum anderen gibt es dem Schuldner – wenn er eine natürliche Person ist – die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von seinen Schulden zu befreien.
  • Das Unternehmen selbst kann hingegen keine Restschuldbefreiung erlangen. Es wird entweder liquidiert und aufgelöst oder es kann im Rahmen einer Unternehmenssanierung aus der Insolvenz gerettet werden.

Voraussetzungen für die Eröffnung der Regelinsolvenz

Verfahrenskosten bei der Regelinsolvenz: Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse.
Verfahrenskosten bei der Regelinsolvenz: Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse.

Die Insolvenzeröffnung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt einen Regelinsolvenzantrag voraus. Das insolvente Unternehmen bzw. der Selbstständige kann die Regelinsolvenz selbst beantragen. Darüber hinaus sind die Gläubiger zur Antragstellung berechtigt.

Bedingung für die Eröffnung des Verfahrens ist weiterhin das Vorliegen eines der der folgenden Eröffnungsgründe:

  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen. Er hat gegebenenfalls die Zahlungen eingestellt.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann voraussichtlich bestehende Schulden im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht bezahlen. Laut § 18 S. 2 InsO ist hier gewöhnlich „ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen“.
  • Überschuldung: Das Schuldnervermögen reicht nicht aus, um alle bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Und die Unternehmensfortführung ist in den folgenden zwölf Monaten aufgrund der Umstände eher unwahrscheinlich.

Das Insolvenzgericht eröffnet nur dann die Regelinsolvenz, wenn die Kosten für dieses Verfahren gedeckt sind. Wenn das Schuldnervermögen hierfür nicht ausreicht, weist das Gericht das Verfahren mangels Masse ab, sofern der Schuldner keinen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellt.

Eine Verfahrenskostenstundung wird aber nur gewährt, wenn …

  • der Schuldner eine natürliche Person ist (und kein Unternehmen) – ob die Regelinsolvenz oder die Privatinsolvenz durchlaufen wird, ist hingehen irrelevant
  • das Schuldnervermögen voraussichtlich nicht reichen wird, um die Verfahrenskosten zu decken
  • der Schuldner bereits einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat
  • kein Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung vorliegt

Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz?

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz: Was ist besser?
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz: Was ist besser?

Neben der Regelinsolvenz gibt es noch die Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz als vereinfachtes Verfahren, welches nur Verbrauchern offensteht und ehemaligen Selbstständigen mit weniger als 20 Gläubigern, gegen die keine offenen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis (z. B. auf Zahlung von Lohn) bestehen.

Die beiden Insolvenzverfahren unterscheiden sich vor allem in einem Punkt: Vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren muss der Schuldner sich zwingend um eine außergerichtliche Einigung mit all seinen Gläubigern bemühen. Er benötigt eine Bescheinigung über das Scheitern seiner Bemühungen, um die Privatinsolvenz beantragen zu können. Die Regelinsolvenz kann der Schuldner hingegen sofort beantragen, ohne einen solchen Einigungsversuch.

Regelinsolvenz: Ablauf und Dauer des Verfahrens

Der Schuldner muss zunächst die Regelinsolvenz schriftlich beantragen und zusammen mit diesem Antrag unter anderem ein Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis beifügen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen, damit Sie bei Ihrem Antrag zur Regelinsolvenz keinen Gläubiger vergessen.

Im Anschluss prüft das Gericht den Antrag und das Vorliegen der oben erwähnten Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung. Diese erfolgt durch einen gerichtlichen Beschluss, in welchem das Gericht einen Insolvenzverwalter benennt, der ab sofort das Schuldnervermögen verwaltet (und gegebenenfalls verwertet).

Regelinsolvenz: Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?
Regelinsolvenz: Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?

Mit der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens passiert Folgendes:

  • Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Schuldnervermögen geht auf den Insolvenzverwalter über. Er beschlagnahmt, sichert und verwertet Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse.
  • Die Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle (einem Forderungsverzeichnis) an.
  • In einem Prüftermin zur Regelinsolvenz werden die Forderungen geprüft und gegebenenfalls abgelehnt.
  • Der Schuldner, aber auch der Insolvenzverwalter kann einen Insolvenzplan erstellen, mit dem sich ein Insolvenzverfahren und damit die Zerschlagung des Unternehmens vermeiden lässt.
  • Im Schlusstermin erfolgt die abschließende Verteilung des noch vorhandenen Schuldnervermögens. Zuvor sind die Verfahrenskosten abzuziehen.

Wie lange dauert eine Regelinsolvenz bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung? Natürliche Personen können auch im Rahmen der Regelinsolvenz eine Restschuldbefreiung erlangen, sofern sie diese beantragen. Dafür müssen sie, ähnlich wie in der Privatinsolvenz, eine Wohlverhaltensphase durchlaufen, die bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung drei Jahre dauert – wenn der Betroffene seinen Antrag ab dem 1.10.2020 gestellt hat. Diese Phase beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Für Regelinsolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2019 beantragt wurden, gelten Übergangsregelungen hinsichtlich des Restschuldbefreiungsverfahrens. Hier verkürzt sich die ursprünglich sechsjährige Verfahrensdauer monatsweise. Allerdings können sie diese Dauer abkürzen …

  • auf drei Jahre, wenn sie 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten tilgen oder
  • auf fünf Jahre, wenn sie bis dahin die Verfahrenskosten bezahlen.
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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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