Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 31. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Zwangsvollstreckung: Das Wichtigste in Kürze

Was heißt Zwangsvollstreckung?

Zwangsvollstreckung ist laut Definition ein Verfahren, mit dessen Hilfe der Gläubiger seinen Anspruch mit staatlichen Mitteln durchsetzen kann. Eine genauere Erläuterung lesen Sie hier.

Was bedeutet die Zwangsvollstreckung für den Schuldner?

Sein Geld bzw. sein Vermögen wird so lange gepfändet, bis seine Schulden getilgt sind. Außerdem hat er ggf. die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Weitere Folgen lesen Sie hier.

Wann darf der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten?

Der Gläubiger darf die Zwangsvollstreckung erst beantragen, wenn er einen Vollstreckungstitel über seine Forderung besitzt, diese dem Schuldner zugestellt wird und eine Vollstreckungsklausel vorliegt. Unter welchen Voraussetzungen die ZPO eine Zwangsvollstreckung erlaubt, erläutern wir in diesem Abschnitt näher.

Zwangsvollstreckung: Was ist das?
Zwangsvollstreckung: Was ist das?

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Laut Definition stellt die Zwangsvollstreckung ein Verfahren dar, mit dessen Hilfe der Gläubiger seine Forderung gegenüber dem Schuldner zwangsweise mit staatlichen Mitteln durchsetzt. Es ist quasi seine letzte Option, um an sein Geld zu kommen. Möchte der Gläubiger eine Geldforderung durchsetzen, stehen ihm hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die wir im Folgenden erläutern.

Mit der Zwangsvollstreckung ist die sogenannte Einzelzwangsvollstreckung durch einen Gläubiger gemeint. Hiervon zu unterscheiden ist die Gesamtzwangsvollstreckung aller Gläubiger. Letzteres ist nichts anderes als das Insolvenzverfahren, bei dem der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet, um aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten zu tilgen und anschließend die Forderungen der Gläubiger gleichmäßig zu begleichen.

Arten der Zwangsvollstreckung

Der Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld hat einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung.
Der Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld hat einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung.

Der Inhaber einer Geldforderung kann diese mithilfe verschiedener Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreiben:

  • Bei der Mobiliarvollstreckung bzw. der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. wertvolle Antiquitäten, ein Auto, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände. Diese Form der Vollstreckung wird auch als Sachpfändung bezeichnet.
  • Im Rahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung lässt der Gläubiger Immobilien des Schuldners zwangsversteigern oder unter eine Zwangsverwaltung stellen.
  • Eine sehr effektive Form ist die Zwangsvollstreckung in Forderungen, die dem Schuldner gegenüber Dritten zustehen. Typische Beispiele hierfür sind die Kontopfändung und die Gehaltspfändung.
  • Eine weitere Vollstreckungsmaßnahme ist die Abgabe der Vermögensauskunft (auch eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid genannt). Sie ist eine wichtige Informationsquelle für den Gläubiger, weil er dadurch erfährt, welches Einkommen und Vermögen der Schuldner besitzt, wer sein Arbeitgeber ist und wo er seine Bankkonten hat. So kann er genau einschätzen, welche Vollstreckungsmaßnahme den größten Erfolg hat.
Achtung! Der Gläubiger kann die Art der Zwangsvollstreckung frei wählen und auch mehrere Maßnahmen miteinander kombinieren.

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung laut Zivilprozessordnung (ZPO)

Die Zwangsvollstreckung ist auch ohne Anwalt möglich.
Die Zwangsvollstreckung ist auch ohne Anwalt möglich.

Eine sofortige Zwangsvollstreckung, sobald der Schuldner nicht (pünktlich) zahlt, ist nicht erlaubt. Der Gläubiger darf die Vollstreckung nur unter bestimmten Bedingungen beantragen. Gewöhnlich läuft das Prozedere wie folgt ab:

Meistens versucht der Gläubiger zuerst, seine Forderung außergerichtlich einzutreiben, indem er den Schuldner einmal oder gar mehrmals mahnt. Manchmal übernimmt auch ein Inkassounternehmen dieses Forderungsmanagement.

Bleibt dieses Vorgehen erfolglos, wendet sich der Gläubiger (oder das Inkassobüro) in einem nächsten Schritt an das Gericht. Entweder reicht er eine Klage vor dem Zivilgericht ein, um ein für ihn positives Urteil zu erreichen, oder er beantragt im gerichtlichen Mahnverfahren erst einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: Am Ende des jeweiligen Verfahrens hält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel in der Hand. Sowohl das für (vorläufig) vollstreckbar erklärte Endurteil als auch der Vollstreckungsbescheid sind solche Titel.

Nur mit einem Vollstreckungstitel ist die Zwangsvollstreckung überhaupt erlaubt. Das ist die erste Voraussetzung. Die zweite Bedingung ist die Zustellung dieses Titels an den Schuldner. Und die dritte ist die sogenannte Vollstreckungsklausel.

Die Vollstreckungsklausel ist die Erklärung auf dem Vollstreckungstitel, dass die Vollstreckung aus diesem Titel zulässig ist. Der Gläubiger muss die Klausel beantragen und erhält sie auch nur für eine der Titelausfertigungen, damit er nicht mehrfach vollstrecken kann. Die Klausel lautet gemäß § 725 Zivilprozessordnung (ZPO):

Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Die vorbenannten Voraussetzungen – Titel, Zustellung und Klausel – sind für jede Vollstreckungsmaßnahme zwingend erforderlich. Des Weiteren muss der Gläubiger die von ihm gewünschte Maßnahme konkret beantragen. Für bestimmte Maßnahmen schreibt das Zwangsvollstreckungsrecht noch weitere Voraussetzungen vor, wie z. B. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung.

Zwangsvollstreckung und ihre Bedeutung für den Schuldner

Verlangt der Gläubiger eine eidesstattliche Versicherung vor der Zwangsvollstreckung, muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse komplett offenlegen.
Verlangt der Gläubiger eine eidesstattliche Versicherung vor der Zwangsvollstreckung, muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse komplett offenlegen.

Für den Schuldner hat die Zwangsvollstreckung recht unangenehme Folgen:

  • Er verliert den pfändbaren Anteil seines Vermögens bzw. Einkommens. Es wird so lange vollstreckt, bis seine Schulden beglichen sind.
  • Er ist verpflichtet, die Vermögensauskunft abzugeben, wenn der Gläubiger dies beantragt.
  • Bleibt er dem angekündigten Termin zur Abgabe dieses Offenbarungseids fern, hat dies einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zur Folge.
  • Informationen über die Vollstreckung können auch bei der SCHUFA hinterlegt sein, auch weil die Auskunftei auf öffentliche Bekanntmachungen und Verzeichnissen zugreift.

Deshalb sollten Schuldner, die in Zahlungsschwierigkeiten stecken, umgehend Kontakt mit ihren Gläubigern aufnehmen und mit ihnen über den Schuldenabbau verhandeln.

Ratgeber über Rechtsmittel gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (51 Bewertungen, Durchschnitt: 4,53 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert