Hartz-4-Bezug: Spartipps für Arbeitslose

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bitte beachten! Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4).

Im Überblick: Spartipps für Hartz-4-Empfänger

Darf man bei Hartz-4-Bezug sparen?

Ja, auch als Hartz-4-Empfänger dürfen Sie Rücklagen bilden. Allerdings darf die angesparte Summe den Höchstbetrag für das Schonvermögen nicht übersteigen.

Wie viel darf ich als Hartz-4-Empfänger sparen?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr. Dadurch ist es möglich, Geld bis zu einem Höchstbetrag von etwa 10.000 Euro anzusparen. Überschreiten Sie diesen Wert, gelten die Ersparnisse als verwertbares Vermögen.

Wie kann ich als Hartz-4-Empfänger sparen?

Als Hartz-4-Empfänger können Sie zum Beispiel im Haushalt, beim Einkauf oder in der Freizeit sparen. Hier finden Sie konkrete Tipps dazu.

Hartz-4-Bezug: Ist Sparen erlaubt?

Bezug von Hartz 4: Ist Sparen ist erlaubt?
Bezug von Hartz 4: Ist Sparen ist erlaubt?

Arbeitslose haben nicht selten mit finanziellen Problemen zu kämpfen, da Arbeitslosengeld häufig nicht zum Leben ausreicht. Sparen scheint hierbei eine einfache und naheliegende Lösung zu sein.

Allerdings ergibt sich hier für Hartz-4-Empfänger ein Konflikt, da bei zu viel Ersparnissen eventuell kein Bedarf für finanzielle Unterstützung mehr besteht. Grundsätzlich haben Arbeitslose nur einen Anspruch auf die Grundsicherung, wenn diese finanziell bedürftig sind.

Das heißt aber nicht, dass es für Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich verboten ist, zu sparen. Aber wie viel darf ein Hartz-4-Empfänger sparen?

Spartipps bei Hartz-4-Bezug

Auch Hartz-4-Empfänger dürfen sparen und Vermögen besitzen – solange sich dies in Grenzen hält. Wird ein Antrag oder ein Folgeantrag auf Hartz 4 beim Jobcenter gestellt, müssen alle Vermögenswerte aufgedeckt werden.

Zum Vermögen zählen alle Werte, die jemand zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzt. Allerdings gibt es auch das sogenannte Schonvermögen, welches nicht auf die Leistungen angerechnet werden darf.

Um trotz Hartz 4 zu sparen, ist es ratsam, ein Haushaltsbuch zu führen.
Um trotz Hartz 4 zu sparen, ist es ratsam, ein Haushaltsbuch zu führen.

Jeder erwachsene Leistungsempfänger darf 150 Euro pro Lebensjahr besitzen. Der Grundfreibetrag liegt also zwischen 9.750 bis 10.050 Euro. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft darf zusätzlich über einen Freibetrag von 750 Euro verfügen. Jedes Kind darf ein Sparguthaben von 3.850 Euro besitzen.

Übersteigen Ersparnisse die Freibeträge, kann der Anspruch entfallen. Mit folgenden Spartipps können Sie als Hartz-4-Empfänger Geld sparen:

  • Sparen im Haushalt: Sparsam kochen und waschen, Strom und Wasser sparen, Haushaltsbuch führen und Ausgaben im Blick behalten
  • Sparen beim Einkauf: Mit Einkaufsliste für die ganze Woche einkaufen, mit Bargeld statt mit Karte zahlen, Gutscheine und Coupons nutzen, auf Liter- und Kilopreise achten
  • Gebrauchtwaren kaufen und Kleidung und Spielzeug leihen oder tauschen
  • Sparen in der Freizeit: Angebote, Rabatte und Sonderaktionen nutzen, Freizeitaktivitäten in der Natur, Bücher, Filme und Spiele leihen statt kaufen

Übrigens: Erspartes vor dem Jobcenter zu verstecken, kann einen Betrug darstellen. Dieser kann gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,24 von 5)
Hartz-4-Bezug: Spartipps für Arbeitslose
Loading...

Über den Autor

Petra author icon
Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

2 replies on “Hartz-4-Bezug: Spartipps für Arbeitslose”

Unbekannt :)says:

Hallo,
Ich beziehe Harz 4 und wurde geschieden , dadurch hat sich aus dem Versorgungsausgleich ein Vermögen von 5000€ für mich ergeben . Ich hatte noch nie Vermögen vorher auch nicht während Harz 4 . Darf ich Diese 5000€ jetzt anrechnungsfähig als Freibetrag behalten ? Da es kein Einkommen ist , sondern Vermögen . Bitte um
Antworten die hilfreich sind . Lg

Erwinsays:

Hallo ,
Mein Sohn lebt in Mainz und ist seit 2 Jahren Arbeitslos wegen Corona und Personalabbau . Er ist 39 Jahre alt und hat als Jugendbetreuer gearbeitet .
Zur Zeit erhält er Alg 2 und musste es diesen Monat neu beantragen . Die Bearbeitung wurde Ihm erst zum 28.09.21 zugesagt . Jetzt erhielt er 3 Schreiben vom Jobzender das er versäumt habe 1x 50 ,- Eur. und 1x 100,- Eur. zumelden , das er von seiner Mutter bekam für die Fahrtkosten mit der DB zu uns . Ausserdem hätte er versäumt eine Nebenkostenabrechnung abzugeben , von seinem früheren Wohnort .
Er war zu der Zeit bei seiner Freundin als Untermieter . Deren Vater bezahlte von den Mietabgaben die Nebenkosten . Also hatte mein Sohn nie eine Abrechnung bekommen . Ausserdem wird Ihm zur Last gelegt , das er eine Nebenkosten erstattung nicht gemeldet habe . Hierbei handelte es sich um etwa 60,- Eur.
Wegen dieser Sache macht ihm die Arge jetzt schwierigkeiten .
Wie kann dies sein das man Fahrtkosten von der Mutter , Nebenkosten Gutschrift und eine Nebenkostenabrechnung die man nicht erhalten hat , weil die Wohnung seiner Freundin bzw. deren Vater gehört ???
Mein Sohn ist wegen seiner Situation und diesen Problehmen nervlich und Phsysisch
erkrankt .
Bitte um Anwort , Danke für Ihr bemühen ,
gez. Erwin

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert