FAQ: Beratungshilfeschein
Der Beratungshilfeschein ist für Menschen mit niedrigem Einkommen vorgesehen, die eine außergerichtliche anwaltliche Beratung und/oder Vertretung brauchen und diese nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Hier können Sie nachlesen, wer einen solchen Schein beantragen kann.
Für Beratungshilfe können anwaltliche Gebühren in Höhe von maximal 15 Euro anfallen. Weitere Kosten sind jedoch nicht zu befürchten.
Einen Beratungshilfeschein müssen Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Für die Antragstellung brauchen Sie neben dem ausgefüllten Antragsformular weitere Unterlagen, zum Beispiel Kontoauszüge, die Aufschluss über Ihre finanzielle Situation geben. Weiter unten finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Beratungshilfeschein?
Durch einen Beratungshilfeschein kann sich jemand mit geringem oder gar keinem Einkommen eine anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung leisten: Der Staat übernimmt nach erfolgreicher Antragstellung die Kosten. Für den Mandanten fällt lediglich eine Gebühr von 15 Euro an. Der Beratungshilfeschein soll also sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen eine professionelle Beratung erhalten können, wenn eine rechtliche Auseinandersetzung das notwendig macht.
Was hat ein Beratungshilfeschein für Voraussetzungen?
Die rechtliche Grundlage für den Beratungshilfeschein bildet das Beratungshilfegesetz. Direkt in § 1 sind die Voraussetzungen aufgelistet, die der Antragsteller erfüllen muss:
(1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn
1. Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können,
2. keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme den Rechtsuchenden zuzumuten ist,
3. die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint.
Beratungshilfe ist also den Menschen vorbehalten, die keine andere Alternative haben.
Eine starre Einkommensgrenze für einen Beratungshilfeschein gibt es übrigens nicht: Vom Bruttogehalt werden bei der Berechnung bestimmte Freibeträge abgezogen, beispielsweise für Kinder und Ehepartner. Der Betrag, der am Ende verbleibt, wird als einzusetzendes Einkommen bezeichnet. Anhand dieser Summe entscheidet das Amtsgericht nun, ob der Antragsteller Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat, die entstehenden Kosten in Raten zahlen darf oder ob die finanziellen Verhältnisse ausreichend sind, um direkt und aus eigenen Mitteln zu zahlen.
Wie lange ist der Beratungshilfeschein gültig?
Ein Beratungshilfeschein ist grundsätzlich nicht befristet. Ein Anwalt wird jedoch trotzdem das Datum Ihres Scheines überprüfen, um festzustellen, ob eine anwaltliche Beratung und/oder Vertretung (noch) sinnvoll ist. Der Rechtsanwalt ist jedoch dazu verpflichtet, die Beratungshilfe zu übernehmen. So steht es in § 49a der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO). Dort ist allerdings auch vermerkt, dass ein Anwalt die Beratungshilfe aus einem wichtigen Grund ablehnen kann. Wichtige Gründe sind beispielsweise Krankheit oder fehlende Kapazitäten.
Wie kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen?
Ein Beratungshilfeschein wird vom Amtsgericht ausgestellt. Folglich müssen Sie auch Ihren Antrag an das Amtsgericht stellen. Das können Sie auf verschiedene Arten tun:
- Schriftlich per Post: Senden Sie die Kopien Ihrer Unterlagen und das ausgefüllte Formular postalisch an das Amtsgericht.
- Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
- Online: Sie können Ihren Beratungshilfeschein auch online beantragen.
- Anwaltlich: Ein Anwalt kann Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein oder sie für Sie übernehmen.
Ihrem Antrag sollten Sie neben dem ausgefüllten Formular auch Nachweise über Ihre finanzielle Situation, Ihre Identität und regelmäßige Kosten wie zum Beispiel Mietzahlungen beilegen.