Massearmut – ohne gedeckte Verfahrenskosten kein Insolvenzverfahren
Massearmut: Das Wichtigste in Kürze Insolvenzmasse – Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus einem Topf Ein Insolvenzverfahren kostet Geld. Dieses muss der insolvente Schuldner aufbringen. Die Verfahrenskosten werden aus seinem Schuldnervermögen bezahlt, das heißt aus dem Vermögen, welches zur Zeit der Verfahrenseröffnung ihm gehört und das er im Laufe der Insolvenz erwirbt (Insolvenzmasse). Zu dem erworbenen Vermögen […]
