Insolvenzantrag Berlin

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Für die Privatinsolvenz und die Regelinsolvenz

Generell gilt, Insolvenzantrag ist nicht gleich Insolvenzantrag. Denn die Anträge variieren je nach Art der Insolvenz.  Die Regelinsolvenz benötigt einen anderen Antrag als die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt). Anträge sind bis zu 40 Seiten lang. Teilweise unterscheiden sich diese auch je nach Bundesland. Wichtig ist hierbei die Entscheidung, ob man den Antrag selbst ausfüllen möchte oder sich professionelle Hilfe in Form eines Anwalts oder einer Schuldnerberatung sucht. Denn jeder einzelne Fehler kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Und es gibt auf 40 Seiten zahlreiche Fehlerquellen. Besondere Sorgfalt ist somit gefordert.

Länge der Anträge

Der Privatinsolvenzantrag ist in der Regel länger, als der für die Regelinsolvenz. Er kann bis zu 40 Seiten lang sein, während der Regelinsolvenzantrag meistens sehr kurz ist. Somit können bei einem Privatinsolvenzantrag auch deutlich mehr Fehler gemacht werden. Der Antrag auf Regelinsolvenz ist deutlich leichter verständlich und somit auch schneller und einfacher ausfüllbar.

Tipp: Achten Sie besonders darauf, keine Fehler zu machen. Besonders Formfehler führen häufig zu Ablehnungen. Fügen Sie immer Kopien der jeweiligen Belege bei und suchen Sie sich im Idealfall Hilfe von einem Schuldnerberater oder einem Anwalt (idealerweise spezialisiert auf Insolvenzrecht).

Das beste Timing und der beste Ablauf für den Insolvenzantrag in 4 Schritten

  1. Spätestens sechs Monate nach dem Scheitern des Insolvenzplans (der Sanierungsplan) sollte der Antrag gestellt werden.
  2. Das Ausfüllen kann Stunden oder auch Tage dauern. Besonders, wenn man es allein macht.
  3. Eingereicht werden muss der Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie hier. Beim Regelinsolvenzantrag sieht es anders aus. Dieser muss immer beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden.
  4. Einen Beispielantrag finden Sie unter anderem hier. Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung | Antrag auf Regelinsolvenz

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag kann entweder vom Schuldner oder vom Gläubiger selbst gestellt werden. Für eine Antragstellung durch den Gläubiger müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • es darf kein insolvenzfremder Zweck des Insolvenzantrags vorliegen (beispielsweise Konkurrenz ausschalten)
  • keine Verwendung des Antrags als unlauteres Druckmittel
  • keine Geringfügigkeit der Forderung (sehr niedrige Forderungen)

A) Bestandteile des Privatinsolvenzantrags

Insgesamt besteht der Antrag aus einem allgemeinen Antragsformular und 7 Hauptanlagen, die wie folgt aussehen:

  1. Personalbogen
  2. Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  3. Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO
  4. Vermögensübersicht
  5. Vermögensverzeichnis
  6. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  7. Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren

B) Bestandteile des Regelinsolvenzantrags

Der Regelinsolvenzantrag besteht aus weitaus weniger Bestandteilen als der Verbraucherinsolvenzantrag in Berlin. Nützliche Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der Webseite der IHK Berlin.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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