Was ist Beratungshilfe und wie kann ich sie beantragen?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 30. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Beratungshilfegesetz legt fest, wer Beratungshilfe erhalten kann.
Das Beratungshilfegesetz legt fest, wer Beratungshilfe erhalten kann.

FAQ: Beratungshilfe

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist für alle Menschen gedacht, die sich eine Rechtsberatung und/oder eine außergerichtliche Vertretung nicht leisten können. Diese Voraussetzungen muss ein Antragsteller erfüllen.

Wie beantrage ich Beratungshilfe beim Amtsgericht?

Sie können Beratungshilfe direkt beim für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen und weitere Unterlagen einreichen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Wie hoch darf das Einkommen bei Beratungshilfe sein?

Um den Anspruch auf Beratungshilfe zu ermitteln, wird nicht vom Nettoeinkommen einer Person ausgegangen, sondern das Bruttoeinkommen zuzüglich Abzügen. Weiter unten finden Sie eine Auflistung über die abzuziehenden Freibeträge.

Die Beratungshilfe und ihre Voraussetzungen

Beratungshilfe soll einkommensschwachen Menschen rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung ermöglichen, ohne, dass ihnen dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Wer Beratungshilfe erhält, bekommt die Kosten für eine anwaltliche Beratung vom deutschen Staat bezahlt. Beratungshilfe wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt, auch bei Schuldner- und Insolvenzberatung.

Wer Beratungshilfe beantragen will, sollte einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in § 1 des Beratungshilfegesetzes (kurz: BerHG, ausgeschrieben: Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen). Folgende Kriterien gelten:

Die Einkommensgrenze für Beratungshilfe richtet sich nach Lebenssituation und Region.
Die Einkommensgrenze für Beratungshilfe richtet sich nach Lebenssituation und Region.
  • Bedürftigkeit: Geringes Einkommen und geringes Vermögen.
  • Fehlende Alternativen: Es gibt keine Versicherung, die die Kosten übernehmen kann.
  • Erstberatung: Sie haben in dieser rechtlichen Angelegenheit noch keine Beratungshilfe erhalten beziehungsweise beantragt.

Zusätzlich darf keine Mutwilligkeit gegeben sein. Das bedeutet, es muss ein sachlicher, nachvollziehbarer Grund vorliegen. So regelt es das BerHG in § 1 Absatz 3:

(3) Mutwilligkeit liegt vor, wenn Beratungshilfe in Anspruch genommen werden soll, obwohl Rechtsuchende, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Beratungshilfe beanspruchen können, bei verständiger Würdigung aller Umstände der Rechtsangelegenheit davon absehen würden, sich auf eigene Kosten rechtlich beraten oder vertreten zu lassen.

Welche Einkommensgrenze gilt bei Beratungshilfe?

Wie hoch ihr Einkommen maximal sein darf, damit Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist nicht pauschal festgelegt. Von ihrem Bruttoeinkommen werden bestimmte Abzüge vorgenommen. Der Betrag, der danach übrig bleibt, gilt als einzusetzendes Einkommen. Abgezogen werden:

  • Ein allgemeiner Freibetrag.
  • Ein Freibetrag für den Ehegatten/Lebenspartner unter Berücksichtigung des Einkommens.
  • Pro unterhaltsberechtigtem Kind ein weiterer Freibetrag, der sich am Alter des Kindes orientiert.
  • Im Falle einer Erwerbstätigkeit gibt es einen weiteren Abzug.
    Wohnkosten werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Falls eine Behinderung oder andere besondere Belastung vorliegt, wird diese ebenfalls berücksichtigt.

Durch die Abzüge soll sichergestellt werden, dass der Betroffene keine finanziellen Mittel aufwenden muss, die in anderen Lebensbereichen benötigt werden. Je nachdem, wie viel einzusetzendes Einkommen am Ende übrig bleibt, entsteht entweder ein Anspruch auf Beratungshilfe oder aber auch eine monatliche Abzahlung der entstehenden Kosten. Falls das verbleibende Einkommen hoch genug ist, um Beratung und Vertretung direkt aus eigener Tasche zu bezahlen, wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt.

Beratungshilfe beantragen: Der Ablauf im Überblick

Was kostet Beratungshilfe beim Anwalt?
Was kostet Beratungshilfe beim Anwalt?

Zuständig für die Prüfung und Bewilligung von Beratungshilfe ist das Amtsgericht. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Antrag selbst entweder schriftlich oder persönlich stellen, aber alternativ auch einen Anwalt damit beauftragen. Der kann sicherstellen, dass Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe richtig ausfüllen. In diesem Fall wird eine Gebühr von 15 Euro fällig.

Ein Antrag auf Beratungshilfe sollte einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation des Antragstellers geben. Deswegen sind hier einige Unterlagen und Nachweise notwendig:

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Reisepass)
  • Nachweise über das regelmäßige Einkommen beziehungsweise über den Bezug von Leistungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise zur Rechtsstreitigkeit, für die Beratungshilfe beantragt wird

Die Bearbeitungsdauer für Beratungshilfe kann variieren. Anträge, die vor Ort beim Gericht gestellt werden, werden oftmals etwas schneller bearbeitet als Anträge per Post. Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie für die persönliche Antragstellung vorab einen Termin vereinbaren sollten.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, lässt sich im Anschluss an die Beratungshilfe dann Prozesskostenhilfe beantragen. Die Anrechnung der Beratungshilfe auf Pkh-Gebühren erfolgt dabei hälftig.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten befasst er sich u. a. mit Insolvenzthemen.

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