Forderungen verkaufen an Inkassounternehmen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Forderungsverkauf – Das Wichtigste in Kürze

Was sollte ich bei einem Forderungsverkauf beachten?

Wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Abtretung genau ab. Diese fassen wir hier zusammen. Sind Sie insbesondere bereit, die mit einem Forderungsverkauf verbundenen Kosten, z. B. den Risikoabschlag zu zahlen?

Wie läuft ein Forderungsverkauf ab?

Wenn Sie Forderungen verkaufen wollen, müssen Sie diese zuerst einem potentiellen Käufer anbieten und mit diesem verhandeln. Werden Sie sich einig, schließen Sie mit diesem einen Forderungskaufvertrag ab. Näheres zum Ablauf beschreiben wir an dieser Stelle?

Kann ich auch als private Person eine Forderung verkaufen?

Ja, die Möglichkeit besteht theoretisch. In der Praxis lohnt sich das allerdings kaum für Forderungskäufer. Denn einerseits bringen sie ihm nur wenig Gewinn, weil private Forderungen meistens eher gering sind. Und andererseits kann er den Wert der Forderung kaum einschätzen. Deswegen lassen sich private Forderungen kaum verkaufen. Und wenn doch, dann muss der Verkäufer sehr hohe Abschläge hinnehmen.

Kann man seine Forderungen verkaufen?
Kann man seine Forderungen verkaufen?

Wie funktioniert der Verkauf von Forderungen? Der Ablauf

Wenn Gläubiger ihre Forderungen verkaufen, dann treten sie diese an den Käufer ab. Der Käufer wird damit zum neuen Gläubiger und kann die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen. Das Ganze läuft in folgenden Schritten ab:

  • Der Gläubiger macht eine Bestandsaufnahme und prüft, welcher Forderungen er verkaufen will. Anschließend bietet er diese Ansprüche einem potentiellen Käufer, z. B. einem Inkassounternehmen oder eine Factoring-Gesellschaft an.
  • Der potentielle Käufer prüft, welchen Geldbetrag er bereit ist, für die Forderungen zu bezahlen. In der Regel ergibt sich der Kaufpreis aus dem Zeitwert der Geldforderungen, wobei der Käufer hiervon einen bestimmten Risikoabschlag abzieht.
  • Verkäufer und Käufer verhandeln über den Forderungsverkauf.
  • Im günstigsten Fall einigen sie sich und schließen einen Vertrag über den Verkauf der Forderungen. Aus Beweisgründen und um Unstimmigkeiten auszuschließen, wird der Vertrag schriftlich aufgesetzt. Er beinhaltet in der Regel den Kaufpreis, den Stichtag der Abtretung und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen, zum Beispiel zu Beschaffenheit der abgetretenen Ansprüche sowie zur Haftung. In einigen Fällen wird der Kaufvertrag notariell beglaubigt.
  • Die Übertragung der Forderungen wird zusätzlich in einer Abtretungsurkunde dokumentiert.
  • Wenn beide Vertragsparteien den Kauf- und Abtretungsvertrag unterzeichnet haben, gehen die Forderungen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Gläubiger über.

Forderungen verkaufen: Rechtlich betrachtet handelt es sich bei diesem Geschäft um eine Abtretung bzw. Zession im Sinne der §§ 398 ff. BGB. Ein Gläubiger überträgt seine Forderung auf jemand anders. Die Gläubiger wechseln, während der Schuldner bleibt. Auch die Forderung ändert sich der Höhe nach nicht.

Lohnt es sich, Forderungen zu verkaufen? Vor- und Nachteile, Kaufpreishöhe

Inkasso: Eine Forderung zu verkaufen, erspart Forderungsmanagement und Mahnwesen.
Inkasso: Eine Forderung zu verkaufen, erspart Forderungsmanagement und Mahnwesen.

Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von einer solchen Abtretung:

  • Liquidität: Wer seine Forderungen verkauft, erhält sofort den Kaufpreis und damit neue Geldmittel.
  • Risiko: Mit dem Forderungsverkauf geht das Risiko eines Zahlungsausfalls auf den neuen Gläubiger über. Der Verkäufer haftet also nicht für die Bonität des Schuldners, sondern nur für den Bestand der Forderung.
  • Bilanz: Unternehmen, die offene Forderungen verkaufen, optimieren ihre Bilanz und erhöhen ihr Eigenkapital.
  • Bonität: Die höhere Eigenkapitalquote führt zeitgleich zu einer besseren Bonität.
  • Service: Der Forderungsverkäufer kann sich mehr um sein Kerngeschäft kümmern und muss sich nicht mit Forderungsmanagement und Mahnwesen auseinandersetzen.

Allerdings muss der Forderungsverkäufer auch einen gewissen Risikoabschlag hinnehmen. Er erhält nicht den vollständigen Wert der Forderung. Er muss sich also überlegen, ob dieses Geschäft trotzdem noch rentabel ist für ihn. Darüber hinaus gibt er die Kommunikation zu seinen Kunden aus der Hand – diese läuft nunmehr über den Käufer als neuen Gläubiger.

Welche Summe Gläubiger erzielen, wenn sie ihre Forderungen verkaufen, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Ausschlaggebend für den Preis ist die Qualität der Forderung, die sich durch folgende Faktoren auszeichnet:

  • Wie hoch ist die erwartete Realisierungsquote?
  • Wie alt ist die Forderung? Junge Ansprüche sind vorteilhafter.
  • In welcher Höhe besteht der Zahlungsanspruch? Je höher, desto besser der Kaufpreis.
  • Richtet sich die Forderung, die Sie verkaufen wollen, gegen Privat- oder Geschäftskunden?
  • In welcher Branche ist der Schuldner tätig (nur bei B2B-Forderungen)?
  • Wie aktuell und umfangreich sind die Daten über den Schuldner? Ist bekannt, wo er aktuell wohnt?
  • Wollen Sie eine einzelne Forderung verkaufen oder ein Bündel? Mehre Forderungen sind besser.
  • Handelt es sich um eine strittige oder um eine titulierte Forderung?

Verkauf von Forderungen: Fällt eine Umsatzsteuer an?

Ob sich ein Forderungsverkauf privat überhaupt lohnt, hängt u. a. von der Höhe und Durchsetzbarkeit des Anspruchs ab.
Ob sich ein Forderungsverkauf privat überhaupt lohnt, hängt u. a. von der Höhe und Durchsetzbarkeit des Anspruchs ab.

Für den Verkäufer fällt beim Forderungsverkauf keine Umsatzsteuer an. Laut § 4 Nr. 8 c) UstG unterliegen bereits zahlungsgestörte Forderungen nicht der Umsatzsteuer, wenn sie verkauft werden.

Als zahlungsgestört gilt eine Forderung, …

  • die trotz Fälligkeit noch gar nicht oder nur geringfügig seit über 90 Tagen nicht bezahlt wurde oder
  • wenn der Gläubiger den Vertrag bereits gekündigt hat oder zur Kündigung berechtigt wäre.

Welche Forderungen können verkauft werden?

Fast alle Geldforderungen sind auch übertragbar, mit wenigen Ausnahmen, die wie hier vorstellen.

  • Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen können z. B. eine offene Rechnung verkaufen, die der Endverbraucher noch nicht bezahlt hat, während Vermieter ihre Mietforderungen verkaufen. In der Regel handelt es sich hierbei um unbesicherte Forderungen, für die es keinerlei Sicherheit gibt, dass der Schuldner sie auch bezahlt.
  • Auch ein Verkauf von besicherten Darlehensforderungen ist möglich. Besicherte Forderungen zeichnen sich dadurch aus, dass der Schuldner für sie eine Kreditsicherheit eingeräumt hat, beispielsweise eine Grundschuld an seiner Immobilie. Das macht diese Forderungen sogar sicherer und besser durchsetzbar.
  • Unternehmen können auch eine titulierte Forderung (Schuldtitel) verkaufen. Auch diese Ansprüche bieten eine gewisse Sicherheit, weil sie bereits die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung mitbringen.

Wann ist eine Abtretung nicht möglich?

In bestimmten Fällen ist es aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen nicht möglich, Forderungen zu verkaufen, und zwar wenn:

  • Schuldner und bisheriger Gläubiger eine Abtretung vertraglich ausgeschlossen haben
  • die Forderung unpfändbar ist und damit dem Pfändungsschutz unterliegt
  • sich der Leistungsinhalt durch die Forderungsübertragung ändern würde
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Forderungen verkaufen an Inkassounternehmen
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

3 replies on “Forderungen verkaufen an Inkassounternehmen”

Nadinesays:

Guten Tag, wir haben unser Einfamilienhaus verkauft.
Zahlungsziel war Februar 2023.
Käufer hat noch nicht gezahlt.
Gibt es ein Unternehmen welches uns die Forderung ablauft?

Hartmutsays:

Hallo und guten Tag
Würde gern meine Forderung,von meiner geschiedene Ehefrau verkaufen.
die höhe der forderung belaufen sich auf ca.17000,-€
alles schriftlich vorhanden.Besteht die möglichkeit zu verkaufen gegen geringes geld,da wir zum jahresende auswandern.6

Klaussays:

Sehr geehrte Damen und Herren, eine vollstreckbare Mietforderung über 84.000,– €, wo nach GV angeblich, was nicht stimmt, nichts zu holen ist. Wir würden diese Forderung gerne verkaufen. Was raten Sie uns und welche Kosten würden uns entstehen?
Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

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