Inkassounternehmen in Deutschland

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Inkassounternehmen: Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind laut Definition private Unternehmen, die sich auf das Inkasso spezialisiert haben, also auf das Durchsetzen fremder Geldforderungen. Salopp formuliert: Es handelt sich um professionelle Schuldeneintreiber.

Darf jeder einfach so Inkassodienstleistungen anbieten?

Nein. Nur Inkassobüros, die laut § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sind und einen entsprechenden Registrierungsbescheid erhalten haben, dürfen solche Dienstleistungen anbieten. Ob ein Unternehmen registriert ist, finden Sie kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister heraus. In diesem Abschnitt lesen Sie, wie Sie seriöse und unseriöse Dienstleister unterscheiden.

Was darf ein Inkassounternehmen?

Inkassodienstleister dürfen berechtigte Forderungen eintreiben, wenn sich der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug befindet – entweder im Auftrag des Gläubigers oder im eigenen Namen, wenn sie die Forderung gekauft haben.

Nur nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Inkassounternehmen dürfen Schulden eintreiben.
Nur nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Inkassounternehmen dürfen Schulden eintreiben.

Was macht ein Inkassounternehmen?

Wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, wird sein Gläubiger früher oder später rechtliche Schritte einleiten, um seine Forderung durchzusetzen. Um Zeit zu sparen und den Arbeitsaufwand zu minimieren, lagern viele Unternehmen ihr Forderungsmanagement aus und beauftragen entweder einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro damit.

Ein Inkasso funktioniert dabei wie folgt:

  • Entweder der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, welches anschließend die Geldforderung in dessen Namen geltend machen.
  • Oder das Inkassounternehmen kauft die Forderung und treibt diese anschließend im eigenen Namen ein.
Inkassounternehmen: Was ist das?
Inkassounternehmen: Was ist das?

Der Schuldeneintreiber hat dabei in der Regel dieselben rechtlichen Möglichkeiten wie der Gläubiger.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Versendung von Mahnungen bzw. Inkassoschreiben
  • gerichtliches Mahnverfahren, um einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid als Vollstreckungstitel zu erhalten
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern ein Vollstreckungstitel vorliegt

Gut zu wissen: Inkassodienstleister sind private Unternehmer und keine staatlichen Vollstreckungsbeamten. Sie haben damit keinerlei Recht, die Wohnung eines Verbrauchers zu betreten oder gar Dinge zu pfänden. Das darf nur der Gerichtsvollzieher. Verlangen Sie daher immer einen Dienstausweis, wenn jemand Zutritt zu Ihrer Wohnung verlangt.

Woran erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?

Was dürfen Inkassounternehmen?
Was dürfen Inkassounternehmen?

Zunächst einmal müssen Inkassounternehmen, die in Deutschland tätig sind, laut § 10 RDG registriert sein und einen Registrierungsbescheid von der Aufsichtsbehörde erhalten haben.

Prüfen Sie kostenfrei über den Rechtsdienstleistungsregister, ob das Unternehmen tatsächlich registriert ist. Wenn nicht, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Anzeige erstatten.

Leider ist die Registrierung allein noch kein Indiz für die Seriosität des Dienstleisters. Deshalb stellen wir im Folgenden Faktoren gegenüber, anhand derer Sie erkennen, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Inkassodienstleister handelt.

seriöses Inkassounternehmen:

  • klare und nachvollziehbare Kommunikation
  • schon im ersten Anschreiben ist erkennbar, für wen das Unternehmen Schulden eintreibt
  • sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsabschlusses sind ebenfalls im ersten Brief angegeben
  • Inkassobüro gibt auf Anfrage weitere Informationen zum Sachverhalt heraus, z.B. wie genau der Vertrag zustande gekommen sein soll
  • angemessene Fristsetzung zur Bezahlung der Schulden

unseriöses Inkassobüro:

  • Einschüchterungsversuche per Post oder Telefon
  • Hausbesuche: Sie müssen Mitarbeiter des Unternehmens nicht in ihre Wohnung lassen!
  • Drohung mit Strafanzeige, Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Inkassoschreiben ist weder transparent noch nachvollziehbar
  • wichtige Informationen wie der Gläubiger oder der Vertragsgegenstand fehlen im Anschreiben
  • die im Anschreiben benannte Zahlungsfrist ist bereits abgelaufen

Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (BDIU) engagiert sich für die Seriosität seiner Branche, indem er unter anderem „berufsrechtliche Richtlinien“ für seine Mitglieder vorgibt. Die Mitgliederliste des Verbands bildet ebenfalls ein Indiz für Seriosität.

Manchmal drohen Inkassounternehmen mit einem SCHUFA-Eintrag. Dieser ist aber nur dann zulässig, wenn …

  • die geltend gemachte Forderung wirklich berechtigt ist,
  • der Schuldner dem geltend gemachten Anspruch nicht schriftlich widersprochen hat und
  • wenn er mindestens zweimal gemahnt wurde und danach immer noch nicht zahlt.

Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, darf weder der Gläubiger noch das Inkassounternehmen Daten an die SCHUFA übermitteln. Auch die Drohung mit einem Negativeintrag ist unzulässig.

Zulässige und unzulässige Inkassokosten

Wenn Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen, entstehen Kosten, für die normalerweise der Schuldner aufkommen muss. Denn diese Kosten beruhen auf dessen Zahlungsverzug und zählen damit zum sogenannten Verzugsschaden.

Allerdings sind nicht alle Gebühren zulässig, wie die folgende Übersicht verdeutlicht.

Zulässige Inkassokosten:

  • tatsächlich angefallene Mahnkosten ab der zweiten Mahnung
  • Kosten für die Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt (15 Euro)
  • jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz
  • Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid
  • Zustellungskosten
  • Telefon und Porto bis zu 20 Euro

Unzulässige Inkassogebühren:

  • Mahngebühren für die erste Mahnung, die den Schuldner in Verzug setzt
  • pauschale Mahngebühren
  • Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für ein Telefon-Inkasso
  • Kosten für die Zusendung einer Forderungsaufstellung
  • Gebühren für einen zusätzlich beauftragten Rechtsanwalt

Achtung! Inkassounternehmen, die eine Forderung vom Gläubiger gekauft haben, dürfen keine Inkassogebühren verlangen, weil sie die Schulden in eigener Sache eintreiben.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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