Zwangsvollstreckung von Unterhalt

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Überblick: Zwangsvollstreckung wegen ausbleibendem Unterhalt

Was ist nötig, damit ich den mir zustehenden Unterhalt per Zwangsvollstreckung eintreiben kann?

Hierfür benötigen Sie einen Vollstreckungstitel. Einen solchen erhalten Sie zum Beispiel beim Jugendamt oder auch von einem Gericht.

Wie kann ich meine Unterhaltsforderung zwangsvollstrecken?

Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier.

Ist Unterhalt pfändbar?

Haben Unterhaltsberechtigte Schulden, kann ihr Unterhalt in der Regel nicht von den Gläubigern gepfändet werden.

Ist eine Zwangsvollstreckung auch bei Unterhalt möglich?
Ist eine Zwangsvollstreckung auch bei Unterhalt möglich?

Auch bei ausbleibendem Unterhalt kann eine Zwangsvollstreckung erfolgen

Wird von Gläubigern gesprochen, denken viele Menschen zunächst an Banken oder gesichtslose Unternehmen. Doch Schuldner können sich auch bei Privatpersonen verschulden, einfach indem sie Geld, welches diesen eigentlich zusteht, nicht zahlen. Immer wieder kommt es vor, dass jemand einer anderen Person gegenüber Unterhalt schuldig bleibt. Damit wird der Unterhaltsberechtigte zum Gläubiger des Unterhaltspflichtigen und wie jeder Gläubiger kann er die ihm zustehenden Geldzahlungen mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreiben.

Wie Sie als Gläubiger bei einer Zwangsvollstreckung wegen Unterhalt am besten vorgehen, erfahren Sie im Folgenden.

Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung von Unterhalt

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) erfolgen Vollstreckungen in Familiensachen entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Zwangsvollstreckung von Unterhalt läuft damit im Wesentlichen nicht anders ab als die einer beliebigen anderen Geldforderung.

Dies gilt auch für die notwendigen Voraussetzungen. Zuallererst benötigen Sie als Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungstitel. Dieser beurkundet amtlich, dass der Schuldner die rechtliche Anordnung erhalten hat, Ihnen Unterhalt zu zahlen. Vollstreckungstitel können z. B. bestimmte Urteile, Vollstreckungsbescheide oder gerichtliche Vergleiche sein.

Um als Unterhaltsberechtigter einen Vollstreckungstitel zu erhalten, sollten Sie sich ans Jugendamt wenden. Dieses kann Ihren Unterhaltsanspruch beurkunden. In diesem Fall muss der Unterhaltspflichtige jedoch in die sofortige Zwangsvollstreckung vom Unterhalt einwilligen. Tut er dies nicht, bleibt Ihnen meist nur die Unterhaltsklage vor Gericht.

Schicken Sie den Gerichtsvollzieher los!

Die Zwangsvollstreckung vom Unterhalt kann z. B. mittels Kontopfändung erfolgen.
Die Zwangsvollstreckung vom Unterhalt kann z. B. mittels Kontopfändung erfolgen.

Haben Sie den Vollstreckungstitel in der Tasche, können Sie die Zwangsvollstreckung vom Unterhalt in die Wege leiten. Dazu müssen Sie sich ans Amtsgericht Ihres Wohnorts wenden, welches Ihnen den Kontakt zum zuständigen Gerichtsvollzieher vermittelt. Diesen können Sie nun mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Er wird dann versuchen, den Ihnen zustehenden Unterhalt einzutreiben, indem er z. B. das Konto des Unterhaltspflichtigen pfändet oder dessen Arbeitseinkommen. Auch eine Sachpfändung ist möglich, bei der wertvolle pfändbare Gegenstände des Unterhaltspflichtigen beschlagnahmt und vom Gerichtsvollzieher veräußert werden, um mit dem Erlös Ihre Forderungen zu befriedigen.

Bedenken Sie allerdings: Verfügt der Unterhaltsschuldner weder über Vermögen noch Arbeitseinkommen, werden Sie von ihm vermutlich nichts bekommen. Denn auch wenn er Arbeitslosengeld bezieht und es sich dabei in der Theorie um pfändbares Einkommen handelt, scheitert die Zwangsvollstreckung oft an der Pfändungsfreigrenze.

Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Es kann vorkommen, dass Sie nicht der einzige Unterhaltsgläubiger Ihres Schuldners sind. Kommt es vor, dass mehrere Unterhaltsberechtigte versuchen, ihre Forderungen per Zwangsvollstreckung durchzusetzen, ist beim Unterhaltsschuldner in der Regel nicht genug zu holen, dass alle befriedigt werden können.

In diesem Fall greift eine gesetzlich festgelegte Rangfolge, die bestimmt, welcher Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung vom Unterhalt als Erstes profitiert:

  1. Minderjährige sowie volljährige privilegierte Kinder
  2. Elternteile, die aufgrund der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären; Ehegatten sowie geschiedene Ehegatten, wenn die Ehe lange gedauert hat
  3. Ehepartner (auch geschiedene), die nicht in die zweite Kategorie fallen
  4. Kinder, die nicht in die erste Kategorie fallen
  5. Enkelkinder und andere Nachfahren
  6. Eltern
  7. weitere Verwandte

Kindesunterhalt hat somit immer Vorrang vor beispielsweise Ehegattenunterhalt.

Kann Unterhalt gepfändet werden?

Kann bei einer Zwangsvollstreckung auch Unterhalt gepfändet werden?
Kann bei einer Zwangsvollstreckung auch Unterhalt gepfändet werden?

Wir haben nun erklärt, wie Sie ausstehende Unterhaltszahlungen mittels Zwangsvollstreckung eintreiben können. Wie sieht es aber aus, wenn Sie als Unterhaltsberechtigter in den roten Zahlen sind und selbst einer drohenden Pfändung entgegenblicken? Kann dann bei der Zwangsvollstreckung auch der Unterhalt, den Sie beziehen, beschlagnahmt werden?

In der Regel kann gesetzlicher Unterhaltsanspruch nicht gepfändet werden. Dies ist nur in Ausnahmesituationen möglich, sofern bisherige Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos blieben. In diesem Fall entscheidet das Vollstreckungsgericht, ob bei der Zwangsvollstreckung ausnahmsweise der Unterhalt gepfändet werden kann.

Haben Sie ein Kind, das Kindesunterhalt bezieht, können Ihre Gläubiger diesen jedoch unter keinen Umständen pfänden, weil dieses Geld eben nicht Ihnen zusteht, sondern Ihrem Kind. Sie sollten es deshalb vermeiden, den Kindesunterhalt auf das gleiche Konto wie Ihre übrigen Einkünfte einzuzahlen, damit es bei einer Kontopfändung nicht versehentlich beschlagnahmt wird.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

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