Zwangsvollstreckung: Ohne Titel gar nicht zulässig

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zwangsvollstreckung ohne Titel – Das Wichtigste in Kürze

Ist eine Vollstreckung ohne Titel möglich?

Nein. Der Gläubiger benötigt zwingend einen Vollstreckungstitel, wenn er Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen möchte. Ohne einen Titel ist eine Zwangsvollstreckung unzulässig.

Welche Titel gibt es in der Zwangsvollstreckung?

Typische Vollstreckungstitel sind zum Beispiel Endurteile und Vollstreckungsbescheide. Auch Vergleiche eignen sich, wenn sie einen vollstreckbaren Inhalt aufweisen. Mehr erfahren Sie hier.

Kann die GEZ ohne Titel vollstrecken?

Auch Rundfunkanstalten führen keine Zwangsvollstreckung ohne Titel durch. Bei ihnen dient der Festsetzungsbescheid als Grundlage zur Pfändung. In diesem Abschnitt lesen Sie mehr dazu.

Eine Zwangsvollstreckung ohne Titel, z. B. ohne Endurteil oder Vollstreckungsbescheid ist unzulässig.
Eine Zwangsvollstreckung ohne Titel, z. B. ohne Endurteil oder Vollstreckungsbescheid ist unzulässig.

Das Gesetz ist eindeutig: Keine Zwangsvollstreckung ohne Titel

Die Zwangsvollstreckung erfolgt niemals von Amts wegen, sondern nur, wenn ein Gläubiger konkrete Maßnahmen beantragt. Dabei werden Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht nur dann tätig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner.
  • Der Titel ist mit folgender Vollstreckungsklausel versehen: „Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“
  • Der Titel wurde dem Schuldner zugestellt. Erst danach dürfen Vollstreckungsmaßnahmen beginnen.

Demnach ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel gar nicht möglich. Prüfen Sie deshalb, ob Ihnen ein solcher gerichtlicher oder notarieller Titel zugestellt wurde. Wurde Ihnen kein solcher Titel zugestellt, können Sie sich das Rechtsmittel der Vollstreckungserinnerung gegen die Vollstreckung einlegen. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Rechtsanwalt beraten.

Als Vollstreckungstitel fungieren insbesondere:

  • Rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Endurteil
  • Vollstreckungsbescheid, den das Mahngericht am Ende eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlässt
  • Gerichtlicher Vergleich
  • Unterhaltsfestsetzungsbeschluss
  • Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Notarielle Urkunde, in der sich ein Schuldner der Zwangsvollstreckung unterwirft

GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Titel wegen nicht bezahlter Rundfunkbeiträge?

Keine Vollstreckung ohne Titel: Der Gläubiger darf nicht allein aufgrund einer Mahnung pfänden.
Keine Vollstreckung ohne Titel: Der Gläubiger darf nicht allein aufgrund einer Mahnung pfänden.

Zahlen Verbraucher ihre Rundfunkbeitragsgebühren (GEZ) nicht, wird die Rundfunkanstalt ebenfalls Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen., z. B. eine Lohn- oder Kontopfändung oder eine Sachpfändung. Doch auch hier erfolgt die Zwangsvollstreckung nicht ohne Titel.

Gerät jemand in Zahlungsrückstand, ergeht ein Festsetzungsbescheid, in dem die offene Rund­funk­beiträge sowie Säumnis­zuschläge aufgeführt sind. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die Vollstreckung, die durch den Gerichtsvollzieher oder die Vollstreckungsbehörden erfolgt.

Auch ein Feststellungsbescheid muss dem Schuldner zugestellt werden. Mit dem dritten Tag nach Aufgabe des Bescheids bei der Post gilt er allerdings als zugestellt.

Wer eine Vollstreckungsankündigung, aber keinen Feststellungsbescheid erhalten hat, sollte umgehend aktiv werden. Setzen Sie sich mit der Rundfunkanstalt in Verbindung, um den Sachverhalt aufzuklären oder lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung oder der Verbraucherzentrale beraten.

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Zwangsvollstreckung: Ohne Titel gar nicht zulässig
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

5 replies on “Zwangsvollstreckung: Ohne Titel gar nicht zulässig”

Martinasays:

Ich habe eine Kontopfändung erhalten, weil ich nicht gezahlt habe (lebe ohne Empfangsgeräte zuhause, sehe das daher null ein..)
Was wäre denn nun am besten zu tun? Meiner Bank die Pfändung verweigern lassen? Weiter ignorieren? Einspruch/Widerspruch einlegen? Oder doch einfach diese Verbrecher bezahlen?
Vielen Dank!
Liebe Grüße

Eckhardsays:

Nicht Beantwortung von 2 Widersprüchen, nicht über Telefon oder Internet erreichbar und trotzdem Androhung von Zwangsmaßnahmen. Das ist GEZ.

Dr. Nosays:

solange der Widerspruch nachweislich ergangen ist und unbeantwortet bleibt, gilt der Widerspruch. Anderweitig muss ein Widerspruchsbescheid ergehen als Antwort des Adressaten, an der der Widerspruch erging.

Raysays:

Heisst das nun, dass der Gerichtsvollzieher nur auf Basis des Feststellungsbescheides eine Wohnung betreten darf oder muss er einen gerichtlichen Titel haben (Vollstreckungsbescheid)??

Dr. Nosays:

Der Feststellungsbescheid ist die Basis zur Abgabe an den GV. Daraus resultiert der Volltstreckungsauftrag. Die Wohnung betreten darf er nicht ohne Genehmigung. Der Vollstreckungsauftrag ist vorzuzeigen. Wenn der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, kann ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß durch den GV beantragt werden. Dann muss er in die Whg. gelassen werden.

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