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Privatinsolvenz für Angestellte – wie geht der Arbeitgeber damit um

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2021

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Von der Privatinsolvenz eines Angestellten erfährt auch der Arbeitgeber.
Von der Privatinsolvenz eines Angestellten erfährt auch der Arbeitgeber.

Privatinsolvenz scheint für viele in weiter Ferne zu sein. Doch es kann schneller dazu kommen als gedacht. Auch ohne plötzliche Arbeitslosigkeit, welche einer der Hauptgründe für hohe Schulden ist. Viele Angestellte, die in die Privatinsolvenzen gehen müssen, beziehen ein vergleichbar hohes Gehalt. Dieses reicht jedoch oftmals nicht mehr aus, wenn es zu Scheidungen, Unfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen kommt. Die regelmäßig zu leistenden Ausgaben sind dann schon so hoch, dass hinzukommende Ausgaben die komplette finanzielle Planung über den Haufen werfen. Für einen Angestellten ist das dann finanziell aber auch persönlich eine besonders schwierige Situation. Ebenso schwierig kann die Situation für den Arbeitgeber werden. Denn meist leiden unter den persönlichen finanziellen Problemen eines Arbeitnehmers auch seine Arbeitsleistungen. Zudem bedeutet die Privatinsolvenz eines Angestellten auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Gehaltszahlungen. Diese müssen nämlich ab diesem Punkt anders geleistet werden.

Änderungen und Informationspflichten im Falle einer Insolvenz

In der Regel müssen die finanziellen Verhältnisse eines Arbeitnehmers bei einem Bewerbungsgespräch nicht offen gelegt werden. Auch in späteren Gesprächen ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft zu geben. Kommt es nun zur Privatinsolvenz, so lässt sich die finanzielle Situation jedoch nicht mehr geheim halten. Denn nun kommt es relativ zügig zu Lohnpfändungen. Und diese verändern das Überweisungsprozedere bei den Gehaltszahlungen.

Konkrete Änderung für den Arbeitgeber

Ein großer Teil des Gehalts geht zwar weiter an den Arbeitnehmer, jedoch geht auch ein teil an den jeweiligen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Zu dieser Art von Überweisungen ist der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet.

Vorsicht: Auch ohne eine Insolvenz kann es schon zu Lohnpfändungen kommen. Nämlich dann, wenn Gläubiger Lohnpfändungen beantragen. In diesem Fall geht ein Teil des Gehalts anstatt an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder direkt an die Gläubiger.

Lohnabtretungen sind eine andere Sache

Denn im Gegensatz zu Lohnpfändungen kann sich der Arbeitgeber vor der Abgabe von Lohnabtretungen wehren. Ein einfacher Satz im Arbeitsvertrag reicht aus: „Lohnabtretungen sind ausgeschlossen“. Vor allem durch Kreditverträge, welche Arbeitnehmer nicht mehr einhalten können, weil sie die Rückzahlungen nicht mehr leisten können, können solche Lohnabtretungen entstehen bzw. gefordert werden.

Kündigung nach Insolvenz

Ist nicht möglich, weil eine Privatinsolvenz keinen anerkannten Kündigungsgrund darstellt. Eher im Gegenteil haben wir in unserem Team oftmals die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber ihren Angestellten unter die Arme greifen und sich teilweise sogar um Termine bei professionellen Schuldnerberatungen (Schuldnerberatung für Angestellte) kümmern. Manche Unternehmen haben sogar eine spezielle Abteilung oder einen Beauftragten für solche Situationen. Besonders in sehr großen Unternehmen ist das oftmals der Fall. Daher sollte in vielen Fällen schon vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Denn je früher man sich um sein Schuldenproblem kümmert, desto einfacher und schneller ist es zu lösen. Manchmal sogar mit einfachen finanziellen Umstellungen. Also ganz ohne Privatinsolvenz oder Gläubigervergleich.

Nicht zu unterschätzen: der persönliche Aspekt, welcher sich auf die Arbeitskraft auswirkt

Denn Schulden machen krank und kranke Arbeitnehmer sind oftmals weniger belastbar und leistungsstark als gesunde Arbeitnehmer. Schulden wirken sich auf Psyche und Physis eines Arbeitnehmers aus. Sei es direkt oder indirekt. Diese Belastung führt sehr häufig zu schlechteren Arbeitsleistungen. Daher ist es ratsam, als Arbeitgeber immer ein wachsames Auge auf die eigenen Angestellten zu werfen. Kommt es dann zu Komplikationen, kann schnell eingegriffen bzw. unterstützt werden.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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