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Insolvenztourismus – Privatinsolvenz im Ausland

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Nach sechs Jahren können Privatpersonen, die ein Insolvenzverfahren beantragt haben schuldenfrei sein. Mit dem neuen Insolvenzrecht, dass am 01.07.2014 in Kraft tritt, kann die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren, wenn die Quote von 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger sowie die Verfahrenskosten beglichen sind, erteilt werden. Vielen Schuldnern dauert diese Art des Insolvenzverfahrens zu lange und sie suchen im Ausland nach einem schnelleren Ausweg.

Tausende Deutsche suchen die Privatinsolvenz im Ausland

Geschätzt wird, dass es sich dabei um einige tausende Deutsche handelt die in Großbritannien, Frankreich oder Spanien eine Insolvenz anmelden. Ein sogenannter Insolvenztourismus ist dadurch entstanden (siehe FAZ). Denn man muss dafür nur seinen Lebensmittelpunkt verlegen. Der britische Gesetzgeber hat sein Privatinsolvenzverfahren von zehn Jahren auf ein Jahr verkürzt. Seitdem ist die Anzahl der Insolvenzen stark angestiegen. Von weniger als 1000 Verfahren in England und Wales im Jahr 2003 mittlerweile auf mehr als 35 000 Fälle je Quartal. Wenn die Verfahren nunmehr ins Ausland ausgelagert werden, kann man in Deutschland nicht wirklich von einem Rückgang sprechen.

Vorsicht bei falschen Angaben

Allerdings müssen Schuldner die falsche Angaben zu ihren Vermögenswerten machen und diese somit vor den Gläubigern verheimlichen mit Konsequenzen rechnen. In diesem Fall kann die Insolvenzdauer dann auf bis zu 15 Jahre verlängert werden. Nicht nur der Lebensmittelpunkt in England oder Wales muss nachgewiesen werden sondern auch dass der Betroffene ein festes monatliches Einkommen hat. Der Wohnsitz muss zudem schon zwei Monate vor Beantragung des Verfahrens bestehen und der Lebensmittelpunkt sechs Monate vorher verlegt worden sein.

Das Gericht prüft in Stichproben auch während der Verfahrensdauer von einem Jahr ob der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt wurde. In Spanien ist das Insolvenzverfahren zwischen 1 und 1 ½ Jahren abgewickelt. Auch hier muss nachgewiesen werden, dass eine Festanstellung mindestens drei Monate vor Verfahren besteht. Das pendeln zwischen Spanien und Deutschland ist für eine Voraussetzung des Verfahrens dann nicht mehr möglich. Die Kriterien für das Insolvenzrecht für Ausländer wurden aufgrund des Insolvenztourismus verschärft.

Frankreich oder England als Schuldenausweg?

Als die EU die Privatinsolvenzen im Ausland erlaubte sind viele Schuldner in der Anfangszeit nach Frankreich, vorzugsweise in den Elsass „auf Papier“ ausgewandert, nicht weit von der deutschen Grenze. Die meisten lebten dann sogar weiterhin in Deutschland. Die französischen Gerichte waren hiervon nicht erbaut und die Kriterien wurden verschärft. Somit wurde festgesetzt, wer laut Stromrechnung den französischen Wohnsitz im Winter nicht beheizt hatte, hatte auch kein Recht auf eine Insolvenz in Frankreich. Daher zählt jetzt der Elsass nicht als Lebensmittelpunkt.

Ebenso besteht die Gefahr dass keine Restschuldbefreiung in demjenigen Land, wie z. B. Frankreich erteilt wird und danach dann auch nicht mehr in Deutschland. Denn wenn zehn Jahre vor dem Antrag auf Insolvenz bereits eine Versagung der Restschuldbefreiung vorliegt, wird der Grund der Versagung aus Frankreich dann auch in Deutschland angerechnet. Im schlimmsten Falle können zusätzlich die Gläubiger, wenn sie erfahren, dass man seinen Antrag auf Insolvenz im Ausland stellen möchte, in Deutschland einen Insolvenzantrag als Gläubiger stellen, dann ist man für das Ausland gesperrt.

Fazit

Wichtig ist, dass man auch bei diesem Thema sich professionelle Hilfe holt. Vorsicht allerdings vor den Anbietern, die mehrere tausende Euro für die Abwicklung verlangen.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.