Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Zweck und Ablauf

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Außergerichtliche Schuldnerbereinigung: Das Wichtigste in Kürze

Was bedeutet außergerichtliche Schuldenregulierung?

Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren unterbreitet der Schuldner seinen Gläubigern ein Angebot zum Schuldenabbau, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung. Grundlage hierfür bildet der sogenannte Schuldenbereinigungsplan.

Welche Vorteile hat eine solche außergerichtliche Einigung?

Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, erspart das dem Schuldner die Privatinsolvenz. Außerdem hat eine außergerichtliche Schuldenbereinigung üblicherweise keinen SCHUFA-Eintrag zur Folge.

Was passiert, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert?

Ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert, muss der Schuldner mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen, sofern seine Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzen. Im Falle eines Scheiterns kann der Schuldner jedoch Privatinsolvenz anmelden und sich so vor der Zwangsvollstreckung schützen.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist nichts weiter als eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern über den Schuldenabbau.
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist nichts weiter als eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern über den Schuldenabbau.

Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern auf Dauer nicht mehr nachkommen können, gelten Sie als zahlungsunfähig oder überschuldet. Sie müssen dann einen Weg finden, Ihre Gläubiger zu befriedigen, indem Sie gemeinsam Bedingungen aushandeln, die es Ihnen ermöglichen, die Schulden zu begleichen. Dies wird als außergerichtliche Schuldenbereinigung bezeichnet.

Sie ist eine zwingende Voraussetzung bei der Privatinsolvenz. Denn nur wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung nachweislich gescheitert ist, kann überhaupt der Insolvenzantrag gestellt werden. Ist sie hingegen erfolgreich, bleibt Ihnen das ganze Insolvenzverfahren erspart. Bei einer Unternehmensinsolvenz wiederum gilt diese Bedingung nicht.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung bringt einige Vorteile mit sich

Außergerichtlicher Vergleich: Das private Insolvenzverfahren steht Verbrauchern erst offen, wenn die Einigung scheitert.
Außergerichtlicher Vergleich: Das private Insolvenzverfahren steht Verbrauchern erst offen, wenn die Einigung scheitert.

Sollte es Ihnen gelingen, sich ohne gerichtliche Hilfe mit Ihren Gläubigern zu einigen, kommen Sie um das Insolvenzverfahren herum.

Dies bringt Ihnen einige Vorteile:

  • Die außergerichtliche Schuldenregulierung wird im Gegensatz zur Insolvenz nicht öffentlich bekanntgegeben.
  • Es fallen keine Gerichtskosten an.
  • Auch die Kosten für den Treuhänder können Sie sich sparen.
  • Kommt es zum Insolvenzverfahren, erhalten Sie einen Eintrag bei der SCHUFA. Bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist dies nicht der Fall.
  • Die außergerichtliche Schuldenbereinigung läuft in der Regel wesentlich schneller und weniger bürokratisch ab als die Insolvenz. Dies spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch einiges an Nerven.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Wie ist vorzugehen?

In der Regel erfolgt eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nach folgendem Muster:

  1. Zunächst ist eine Liste aller offenen Forderungen zu erstellen. Falls Sie den Überblick über seinen Schulden verloren haben sollten, kontaktieren Sie hierfür Ihre Gläubiger und bitten um eine Forderungsaufstellung.
  2. Gleichzeitig benötigen Sie einen genauen Überblick über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen.
  3. Sie als Schuldner legen Ihren Gläubigern den Plan für die außergerichtliche Schuldenbereinigung vor. Verfügen Sie über keinerlei Vermögen oder Einkommen, kann ein sog. Nullplan erstellt werden. Dieser legt fest, dass Sie für 6 Jahre keine Zahlungen tätigen müssen, sofern Sie über kein pfändbares Einkommen verfügen.
  4. Stimmen alle Gläubiger zu, ist kein Insolvenzverfahren erforderlich. Sie sind jedoch fortan verpflichtet, den Vereinbarungen im Schuldenbereinigungsplan nachzukommen.
  5. Lehnt auch nur ein Gläubiger den Plan ab, gilt die außergerichtliche Schuldenbereinigung als gescheitert. Sie haben nun die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Besonders ein Nullplan wird häufig von Gläubigern abgelehnt.

Damit Sie die Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie einen Nachweis über den gescheiterten außergerichtlichen Vergleich erbringen. Ein solcher kann wiederum nur von bestimmten Instanzen ausgestellt werden, wie z. B. einem Rechtsanwalt oder einem anerkannten Schuldenberater.

Eine außergerichtliche Schuldenregulierung erfordert einen guten Plan

Außergerichtlicher Einigungsversuch: Die Gläubiger werden nur zustimmen, wenn Sie ein überzeugendes Angebot machen.
Außergerichtlicher Einigungsversuch: Die Gläubiger werden nur zustimmen, wenn Sie ein überzeugendes Angebot machen.

Damit der Einigungsversuch mit den Gläubigern Erfolg hat, ist ein durchführbarer außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan bzw. Nullplan entscheidend. Ein Muster kann für die Erstellung jedoch nicht verwendet werden, da zu viele individuelle Umstände eine Rolle spielen. Es bleibt Ihnen deshalb keine andere Möglichkeit, als den Schuldenbereinigungsplan von Grund auf selbst zu erstellen.

Dies kann sich jedoch besonders für Laien als kompliziert erweisen, da eine außergerichtliche Schuldenbereinigung verschiedene Lösungsansätze verfolgen kann:

  • Ist es besser, sich mit Ihren Gläubigern auf eine einmalige Zahlung zu einigen?
  • Oder sollten Sie doch eher eine Ratenzahlung vereinbaren?
  • Lohnt sich eine Stundung der Schulden?
  • Es kann auch sinnvoll sein, neue Zinsen auszuhandeln.

Unter anderem ist für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung die Quote entscheidend, die Sie den Gläubigern anbieten. Das ist der prozentuale Anteil der Forderungen aller Gläubiger, die der Schuldner zu zahlen in der Lage ist. Die Quote muss einerseits hoch genug sein, um die Gläubiger zufriedenzustellen, damit Sie dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, andererseits müssen Sie aber auch in der Lage sein, den entsprechenden Betrag tatsächlich zu zahlen.

Es gibt somit kein Patentrezept für eine gute und durchführbare außergerichtliche Schuldenbereinigung. Daher sollten Sie sich am besten professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt suchen, um den Schuldenbereinigungsplan zu erstellen.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

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