Privatinsolvenz: Ablauf des Insolvenzverfahrens für Verbraucher

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ablauf beim Privat­insolvenz­verfahren: Das Wichtigste in Kürze

Was passiert bei einer Privatinsolvenz?

Vermögen und Einkommen des Schuldners werden gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt, um diese zu befriedigen. Nach der Wohlverhaltensphase erlässt das Gericht dem Schuldner die restlichen Schulden.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Die Privatinsolvenz folgt einem festen Ablauf: außergerichtlicher Einigungsversuch, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung.

Wie lange läuft eine Privatinsolvenz?

Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre, ohne dass der Schuldner hierfür einen bestimmten Mindestanteil seiner Schulden bezahlt haben muss. Diese Regelung gilt für alle nach dem 30.9.2020 gestellten Insolvenzanträge.

Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?
Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?

Wie läuft ein privates Insolvenzverfahren ab?

Wer zahlungsunfähig ist oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht, hat oftmals keine andere Möglichkeit, als Privatinsolvenz anzumelden. Ist das Verfahren erfolgreich, erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung und kann einen schuldenfreien Neubeginn starten. Aber wie genau funktioniert eine Privatinsolvenz? Was passiert in den einzelnen Phasen und wie lange dauert das ganze Verfahren? Diese Fragen beantworten wir im Folgenden und erklären, wie bei einer Privatinsolvenz der Ablauf erfolgt.

Schritt 1 im Ablauf der Privatinsolvenz: Außergerichtliche Einigungsversuch

Der Ablauf der Privatinsolvenz beginnt streng genommen mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch.
Der Ablauf der Privatinsolvenz beginnt streng genommen mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch.

Der Ablauf einer Privatinsolvenz unterscheidet sich in einigen Punkten von dem einer Unternehmensinsolvenz bzw. Regelinsolvenz. Dies betrifft z. B. auch die Phase vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Private Schuldner sind gemäß § 305 der Insolvenzordnung (InsO) verpflichtet, zunächst einen Versuch zu unternehmen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dafür müssen sie ihren Gläubigern ein Schuldenbereinigungsplan vorlegen, dem alle zustimmen müssen. Lehnt auch nur ein einziger Gläubiger den Plan ab, ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert.

In diesem Fall muss eine ein anerkannter Schuldenberater oder ein Rechtsanwalt einen Nachweis darüber ausstellen, dass der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen hat und dieser erfolglos blieb.

Mit diesem Nachweis stellt der Schuldner den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz. Der weitere Ablauf folgt dann einem festen Schema.

Ist der Einigungsversuch hingegen erfolgreich, wird keine Privatinsolvenz eröffnet. Der Schuldner ist in diesem Fall verpflichtet, den Schuldenbereinigungsplan umzusetzen, bis die Gläubiger gemäß der Vereinbarung befriedigt wurden. Danach gilt er als schuldenfrei.

Schritt 2: Beantragung der Privatinsolvenzeröffnung

Als nächstes muss der Schuldner beim Insolvenzgericht ein Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen. In der Regel handelt es sich hierbei um das Amtsgericht, das für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Viele Amtsgerichte stellen auf ihren Internetportalen das entsprechende Antragsformular bereits zu Verfügung.

Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist vom Ablauf her erst möglich, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.
Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist vom Ablauf her erst möglich, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.

Das Formular ist vollständig auszufüllen und die Anlagen sind wie gefordert beizulegen. Das sind unter anderem:

  • Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • der für die außergerichtliche Einigung erstellte Schuldenbereinigungsplan
  • Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Versicherung, dass aller Angaben vollständig und richtig sind
  • Antrag auf Restschuldbefreiung (kann direkt im Antrag zur Privatinsolenz gestellt werden)
  • gegebenenfalls Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten, falls der Schuldner diese nicht sofort aufbringen kann

Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag daraufhin, ob die gesetzlichen Bestimmungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Vor allem muss ein Insolvenzgrund, also eine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit, vorliegen. Ist dies der Fall, erfolgt der nächste Schritt im Privatinsolvenz-Ablauf.

Schritt 3 im Ablauf der Privatinsolvenz: Gerichtlicher Einigungsversuch

Auch in dieser Phase der Privatinsolvenz wird das Verfahren noch nicht eröffnet. Stattdessen findet ein erneuter Einigungsversuch mit den Gläubigern statt, diesmal jedoch nicht außergerichtlich, sondern gerichtlich. Wieder wird ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, dem mindestens fünfzig Prozent der Gläubiger zustimmen müssen, um angenommen zu werden.

Ist dies der Fall, muss der Schuldner dem Plan folgen, bis die vereinbarten Forderungen erfüllt sind, und gilt dann als schuldenfrei. Scheitert hingegen auch der gerichtliche Einigungsversuch, folgt die nächste Phase im Privatinsolvenz-Ablauf.

Übrigens: Das Insolvenzgericht kann diesen Schritt auch überspringen, wenn keine hinreichenden Erfolgsaussichten auf eine Einigung besteht.

Schritt 4: Insolvenzeröffnung und Wohlverhaltensphase

Wie läuft bei der Privatinsolvenz die Wohlverhaltensphase ab?
Wie läuft bei der Privatinsolvenz die Wohlverhaltensphase ab?

Das Insolvenzgericht eröffnet die Privatinsolvenz nur, …

  • wenn der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist oder zu werden droht und
  • wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind oder der Schuldner erfolgreich einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt hat.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so eröffnet das Gericht die Privatinsolvenz. Im Ablauf beginnt nun die dreijährige Wohlverhaltensphase für den Schuldner.

Das Insolvenzgericht ernennt in seinem Eröffnungsbeschluss einen Treuhänder, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet. Er kümmert sich um die Verteilung der Insolvenzmasse auf die Gläubiger, damit diese gleichmäßig befriedigt werden. Die Insolvenzmasse umfasst dabei das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners.

Mit der Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse ist es aber noch nicht getan. In aller Regel wird dieses Vermögen nicht ausreichen, um die Schulden zu tilgen. Deshalb muss der Schuldner sein pfändbares Arbeitseinkommen für drei Jahre an den Treuhänder abtreten, der das Geld an die Gläubiger weiterleitet. Diese dreijährige Abtretungsfrist ist nichts anderes als die Wohlverhaltensphase.

Die Privatinsolvenz dauert also weiter an. Was nun kommt, ist für manche Schuldner der härteste Abschnitt: die sogenannte Wohlverhaltensphase. Oder besser gesagt, die restliche Wohlverhaltensphase, denn sie begann streng genommen bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ablauf der Privatinsolvenz: Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner arbeiten oder sich zumindest ernsthaft um einen Job bemühen.
Ablauf der Privatinsolvenz: Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner arbeiten oder sich zumindest ernsthaft um einen Job bemühen.

In dieser Zeit muss der Schuldner einigen Obliegenheiten nachkommen, wenn er die Restschuldbefreiung erhalten möchte:

  • Er ist verpflichtet, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder sich ernsthaft um eine zu bemühen. Er darf keine zumutbare Arbeitsstelle ablehnen.
  • Änderungen der wohnlichen oder beruflichen Situation, der Vermögenssituation und der Einkünfte sind dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht umgehend mitzuteilen.
  • Fällt dem Schuldner während der Wohlverhaltensphase ein Erbe oder eine Schenkung zu, geht dieses zur Hälfte an den Treuhänder. Dies gilt nicht für „gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke“.
  • Lotteriegewinne und Gewinne aus anderen Spielen sind vollständig an den Treuhänder herauszugeben. Geringwertige Gewinne sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Erfährt ein Gläubiger, dass der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt, kann er beim Insolvenzgericht die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Restschuldbefreiung als letzter Schritt im Ablauf der Privatinsolvenz

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob es die Restschuldbefreiung tatsächlich erteilt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden, z. B. wenn er die oben genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase nicht erfüllt hat oder wenn er aufgrund einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde. Hat er sich aber nichts zuschulden kommen lassen, wird ihm die Restschuldbefreiung gewährt, welche den letzten Schritt im Privatinsolvenz-Ablauf darstellt.

Die Insolvenz gilt damit offiziell als abgeschlossen und der Schuldner ist wieder schuldenfrei.

Privates Insolvenzverfahren: Den gesamten Ablauf können Sie der Infografik entnehmen (zum Vergrößern bitte anklicken).
Privates Insolvenzverfahren: Den gesamten Ablauf können Sie der Infografik entnehmen (zum Vergrößern bitte anklicken).

Die Dauer der Privatinsolvenz

Wie viel Zeit vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Insolvenzeröffnung vergeht, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies hängt sehr von den individuellen Umständen ab, vor allem der Anzahl der Gläubiger und dem Einkommen und Vermögen, das dem Schuldner zum Schuldenabbau zur Verfügung steht.

Die Dauer der Wohlverhaltensphase selbst allerdings ist festgelegt und beträgt im Normalfall drei Jahre. Diese Regelung ist noch relativ neu. Sie gilt nur für Insolvenzanträge, die nach dem 30.9.2020 gestellt wurden.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

One reply on “Privatinsolvenz: Ablauf des Insolvenzverfahrens für Verbraucher”

Abahsays:

Hallo ich bin seit April 2018 im Privatinsolvenz. Ab wann gilt für mich Restschuldbefreiung. Muss ich bei Schuldnerberatung beantragen oder wie geht es das?
Liebe Grüße
Abah

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