Schuldeneintreiber – Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht

Von Schuldnerberatungen.org, letzte Aktualisierung am: 28. April 2023

Schuldeneintreiber – Das Wichtigste in Kürze

Sind Geldeintreiber legal?

Geld- oder Schuldeneintreiber ist ein umgangssprachlicher Begriff für Inkassounternehmen. Deren Aufgabe ist es, um Auftrag eines Gläubigers offene Forderungen und Schulden einzutreiben. Das ist legal, sofern sich diese Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Wer darf Geld bzw. Schulden eintreiben?

Nur registrierte Dienstleister dürfen ein Inkasso, als das Eintreiben von Forderungen, durchführen. Sie können diese Registrierung kostenlos im Rechtsregistrierungsregister überprüfen.

Was dürfen Schuldeneintreiber tun und was nicht?

Inkassodienstleister sind private Unternehmen. Sie haben keinerlei Hoheitsrechte und dürfen lediglich rechtliche Schritte gegen einen säumigen bzw. zahlungsunfähigen Schuldner einleiten. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Gläubiger können ihre Schulden eintreiben lassen. Die hiermit beauftragten Geldeintreiber müssen sich aber an die Gesetze halten.
Gläubiger können ihre Schulden eintreiben lassen. Die hiermit beauftragten Geldeintreiber müssen sich aber an die Gesetze halten.

Was ist ein Geldeintreiber?

Schuldeneintreiber sind private Inkassounternehmen, die im Auftrag eines Gläubigers offene Schulden durchsetzen, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Einige dieser Dienstleister kaufen die Forderungen aber auch auf, um sie dann im eigenen Namen einzutreiben. Dieses Vorgehen nennt sich Forderungskauf bzw. (echtes) Factoring.

Diese Privatunternehmen müssen sich registrieren lassen, wenn sie Dienstleistungen im Bereich Inkasso anbieten wollen. Wenn Sie von einem Schuldeneintreiber angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert werden, können Sie diese Registrierung kostenlos unter im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Nicht registrierte Inkassoeintreiber handeln ordnungswidrig.

Welche Befugnisse haben private Schuldeneintreiber?

Inkasso: Wer als Dienstleister private Schulden eintreiben will, muss sich registrieren lassen.
Inkasso: Wer als Dienstleister private Schulden eintreiben will, muss sich registrieren lassen.

Private Unternehmen, die offene Forderungen eintreiben, haben keine hoheitlichen Rechte wie die Vollstreckungsbehörden. Sie sind zum Beispiel nicht berechtigt, …

  • die Wohnung eines Schuldners zu betreten und zu durchsuchen
  • Wertsachen und Gegenstände des Schuldners beschlagnahmen
  • den Schuldner selbst zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordern

Geldeintreiber müssen sich genauso wie der Gläubiger an die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten halten. Ihnen stehen also lediglich folgende Wege offen:

  • Versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
  • Androhung rechtlicher Schritte für den Fall, dass der Schuldner eine (berechtigte) Forderung nicht bezahlt
  • Klage erheben mit dem Ziel, dass der Schuldner zur Bezahlung der offenen Schulden verurteilt wird
  • Vollstreckungsbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erwirken
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage eines Endurteils, Vollstreckungsbescheids oder eines anderen Vollstreckungstitels beantragen

Lediglich ein „Schuldeneintreiber“ darf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensauskunft, eine Wohnungsdurchsuchung oder eine Sachpfändung vornehmen – und das ist der Gerichtsvollzieher als staatliches Vollstreckungsorgan. Doch auch er ist dabei an die gesetzlichen Regelungen gebunden und er muss sich als Vollstreckungsbeamter ausweisen können.

Woran erkenne ich unseriöse Methoden und dubiose Schuldeneintreiber?

Seriöse Schuldeneintreiber legen offen, für wen sie welche Forderung durchsetzen und worauf diese beruht.
Seriöse Schuldeneintreiber legen offen, für wen sie welche Forderung durchsetzen und worauf diese beruht.

Die schwarzen Schafe der Inkassobranche bedienen sich nach wie vor gern illegaler Methoden und versuchen, (vermeintliche) Schuldner einzuschüchtern und so zur Zahlung zu bewegen. Folgende Vorgehensweisen sprechen dafür, dass es sich um einen unseriösen Geldeintreiber handelt:

  • Drohung mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Verhaftung
  • Hausbesuche und Anrufe, um den Schuldner einzuschüchtern
  • Drohung mit einer Zwangsvollstreckung, obwohl gar kein Vollstreckungstitel existiert
  • Aus dem Inkassoschreiben geht nicht hervor, wer der ursprüngliche Gläubiger ist und worauf die Forderung beruht
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