Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren einfach erklärt

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Abtretungsfrist, § 287 InsO – Das Wichtigste in Kürze

Wie lange bekommt der Insolvenzverwalter Geld?

Beantragt ein Verbraucher seine Privatinsolvenz, so muss er dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder sein pfändbares Einkommen für einen Zeitraum von drei Jahren abtreten – beginnend mit der Insolvenzeröffnung. Hat der Schuldner nach dem 30.9.2020 bereits einmal eine Restschuldbefreiung beantragt und auch erteilt bekommen, so muss er sein pfändbares Einkommen für fünf Jahre an den Treuhänder abführen.

Was ist die Abtretungsfrist?

§ 287 InsO definiert diesen drei- bzw. fünfjährigen Zeitraum als Abtretungsfrist. Sie ist allgemein besser bekannt als Wohlverhaltensphase.

Ist man nach 3 Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei?

Erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Abtretungsfrist, so ist der Verbraucher schuldenfrei – vorausgesetzt, er verschuldet sich nach der Insolvenzeröffnung nicht erneut. Außerdem gilt die Schuldenbefreiung laut § 302 InsO für bestimmte Schulden nicht, beispielsweise für Geldstrafen und Unterhaltsschulden, die der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht bezahlt hat.

§ 287 InsO definiert die Abtretungsfrist als den Zeitraum, in der der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben muss.
§ 287 InsO definiert die Abtretungsfrist als den Zeitraum, in der der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben muss.

Was ist die Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren?

Die Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren ist die offizielle Bezeichnung für die Wohlverhaltensphase, die mit der Eröffnung der Privatinsolvenz beginnt und drei Jahre dauert.

Für Schuldner, die zum wiederholten Mal ihre Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung beantragen, dauert die Abtretungsfrist fünf Jahre, wenn sie ihren Antrag nach dem 30.9.2020 gestellt haben.

Während dieser Zeit muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abtreten, der das Geld zur Schuldentilgung an die Insolvenzgläubiger auszahlt.

Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag, den der Schuldner während seiner Insolvenz behalten darf, laut Pfändungstabelle bei mindestens 1.339,99 € (Stand: 1.7.2022). Er fällt höher aus, wenn der Schuldner ein höheres Arbeitseinkommen erzielt und/oder wenn er anderen Personen Unterhalt zahlen muss.

Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase

Bei älteren Insolvenzverfahren dauerte die Abtretungsfrist sechs Jahre.
Bei älteren Insolvenzverfahren dauerte die Abtretungsfrist sechs Jahre.

Während der Abtretungsfrist muss der Schuldner nicht nur sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben, sondern darüber hinaus einige Obliegenheiten erfüllen. Verletzt er diese „Pflichten“, so können die Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Bis zum Ende der Abtretungsfrist obliegt es dem Schuldner laut § 295 InsO:

  • eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich um ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, wenn er arbeitslos ist
  • ein Erbe oder eine erworbene Schenkung zur Hälfte an den Treuhänder herauszugeben, wobei gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke von dieser Herausgabepflicht ausgenommen sind
  • Gewinne aus Lotterien und anderen Spielen in voller Höhe herauszugeben – für geringwertige Gewinne gilt dies nicht
  • dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht jeden Wohnort- und Jobwechsel unverzüglich mitzuteilen
  • keine von der Abtretungserklärung erfassten Einkünfte und Vermögenswerte zu verheimlichen
  • auf Verlangen des Gerichts oder des Treuhänders, Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen“
  • nur noch an den Treuhänder zu zahlen und nicht mehr an die Insolvenzgläubiger
  • keine unangemessenen Verbindlichkeiten zu begründen oder Vermögen zu verschwenden

Kommt der Schuldner diesen „Pflichten“ ausreichend nach, so erteilt das Insolvenzgericht nach der Abtretungsfrist die Restschuldbefreiung.

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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One reply on “Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren einfach erklärt”

Petrasays:

Meine Privatinsolvenz wurde am 13.11.2020 um 12 Uhr eröffnet und endet am 13.12.23. nun habe ich ein Beschluss erhalten indem um die Restschuldbefreiung entschieden wird nach Beendigung der Abtretungsfrist.
Die Gläubiger haben nun die Möglichkeit bis zum 4.12.23 Einspruch gegen die Restschuldbefreiung einzulegen. Wie lange wird noch gepfändet wenn die offizielle Abtretungsfrist am 13.11.23 endet!

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