Restschuldbefreiung nach 3 Jahren – was Verbraucher wissen sollten

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Überblick: Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Kann ich auf Antrag eine Restschuldbefreiung schon 3 Jahre nach der Insolvenzeröffnung erhalten?

Bisher ist das für Verbraucher nur möglich, wenn sie in der Lage sind, in diesen drei Jahren die Kosten der Privatinsolvenz sowie 35 Prozent aller Schulden zu bezahlen.

Was gilt für Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen?

Diese Schuldner können voraussichtlich einen Antrag auf Restschuldbefreiung nach 3 Jahren stellen, ohne dass sie die soeben erwähnten Geldbeträge aufbringen müssen.

Warum werden Schuldner unterschiedlich behandelt, je nachdem wann sie Insolvenz anmelden?

Der Grund, warum Schuldner künftig die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren beantragen können, liegt in einer geplanten Gesetzesänderung. Mit dieser setzt der deutsche Gesetzgeber EU-rechtliche Vorschriften in deutsches Insolvenzrecht um. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie hier.

Privatinsolvenz: Ist die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich?
Privatinsolvenz: Ist die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich?

Bisher große Hürden für eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Verbraucher, die sich aktuell in der Privatinsolvenz befinden oder diese bis zum 30.09.2020 beantragen, müssen einige Hürden überwinden, wenn sie die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren erlangen wollen.

Denn § 300 I 2 Nr. 2 Insolvenzordnung alte Fassung (InsO a. F.) verlangt hierfür, dass Schuldner binnen dieser Zeit sämtliche Verfahrenskosten begleichen und die Bezahlung von mindestens 35 Prozent ihrer Schulden ermöglichen. Wer ohnehin schon zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist, besitzt kaum (ausreichend) Vermögen und Einkommen, um diese Geldsummen aufzubringen.

Die geplante Restschuldbefreiung schon 3 Jahre nach der Insolvenzeröffnung

Nur 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung? Nach dem derzeit geltenden Recht ist das nur unter schwierigen Bedingungen möglich.
Nur 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung? Nach dem derzeit geltenden Recht ist das nur unter schwierigen Bedingungen möglich.

Die soeben geschilderte rechtliche Situation soll sich jedoch zeitnah verbessern. Schuldner, die ihren Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 stellen, sollen voraussichtlich die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren erhalten, ohne dass sie die besagten Bedingungen erfüllen müssen.

Anlass zu dieser Verfahrensverkürzung ist die EU-Richtlinie 2019/1023. Sie schreibt ein nur 3-jähriges Restschuldbefreiungsverfahren für Menschen vor, die als Unternehmer arbeiten, und regt die nationalen Gesetzgeber an, auch Verbrauchern diese Chance auf eine schnellere Entschuldung einzuräumen.

Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetzesentwurf bereits ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeläutet. Der Regierungsentwurf zur Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung nach 3 Jahren sieht Folgendes vor:

  • Die Wohlverhaltensphase dauert nur noch 3 Jahre. Allerdings gilt dies nur für Schuldner, die ihre Insolvenz ab dem 1.10.2020 beantragen.
  • Die eingangs geschilderten Bedingungen des § 300 I 2 Nr. 2 InsO a. F. gelten für diese Verfahren nicht mehr.
  • Die Verkürzung zur Restschuldbefreiung 3 Jahre nach der Insolvenzeröffnung soll für Verbraucher aber erst einmal nur bis zum 30.6.2025 gelten. Der Gesetzgeber muss entscheiden, ob er diese Regelung entfristen will.
  • Nach wie vor gilt jedoch, dass nur jene Schuldner in den Genuss eines gerichtlichen Schuldenerlasses kommen, die ihre Obliegenheiten einhalten. Hierzu gehört u. a. das Ausüben oder ernsthafte Suchen einer angemessenen Erwerbstätigkeit.
  • Außerdem soll die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren künftig an die Bedingung geknüpft werden, dass Schuldner 50 Prozent einer erhaltenen Schenkung und 100 Prozent von Gewinnen aus Lotterien und ähnlichen Spielen an den Insolvenzverwalter herausgeben.
  • Der Regierungsentwurf sieht außerdem die Möglichkeit vor, dass die Restschuldbefreiung von Amts wegen durch das Insolvenzgericht versagt werden kann. Bisher geschah dies nur auf Antrag eines Insolvenzgläubigers.
Aktuell wird der Gesetzesentwurf über die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren im Gesetzgebungsverfahren diskutiert,
Aktuell wird der Gesetzesentwurf über die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren im Gesetzgebungsverfahren diskutiert,

Keine Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre mit anschließender Restschuldbefreiung für ältere Verfahren

Schuldner, die bereits vor dem 1.10.2020 ihren Insolvenzantrag gestellt haben, müssen sich wahrscheinlich auch weiterhin mehr als drei Jahre gedulden. Dennoch verkürzt sich ihr Verfahren voraussichtlich wie folgt:

Datum des Insolvenz­antragsDauer der Wohl­verhaltens­phase
17.12.2019 bis 16.01.20205 Jahre und 7 Monate
17.01 2020 bis 16.02.20205 Jahre und 6 Monate
17. 02.2020 bis 16.03.20205 Jahre und 5 Monate
17.03.2020 bis 16.04.20205 Jahre und 4 Monate
17.04 2020 bis 16.05.20205 Jahre und 3 Monate
17.05.2020 bis 16.06.20205 Jahre und 2 Monate
17.06.2020 bis 16.07.20205 Jahre und 1 Monate
17.07.2020 bis 16.08.20205 Jahre
17.08.2020 bis 16.09.20204 Jahre und 11 Monate
17.09.2020 bis 30.09.20204 Jahre und 10 Monate

Quellen und weiterführende Links

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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