Energieschulden: Wann geht das Licht aus?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Energieschulden: Das Wichtigste im Überblick

Was passiert bei Energieschulden?

Wer seine Strom- oder Gasschulden nicht begleicht, muss damit rechnen, dass der Lieferant die Versorgung einstellt. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die wir hier näher erläutern.

Was ist bei Energieschulden besonders zu beachten?

Energieschulden zählen zu den Primärschulden, weil sie einen Bereich betreffen, der den Lebensunterhalt und die Existenz sichert. Schuldner sind deshalb gut damit beraten, diese Schulden noch vor allen anderen zu begleichen.

Wie können Hartz-4-Empfänger diese Schulden begleichen?

Hartz-4-Empfänger haben die Möglichkeit, bei Energieschulden ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, welches sie allerdings zurückzahlen müssen.

Zu den Energieschulden zählen u. a. Gasschulden.
Zu den Energieschulden zählen u. a. Gasschulden.

Wird bei Energieschulden die Versorgung eingestellt?

Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit, an die sie meist keinen weiteren Gedanken verschwenden. Wer jedoch in einer finanziellen Notlage ist, sollte dies durchaus einmal tun. Denn natürlich wollen auch die Energielieferanten für die Versorgung Ihrer Wohnung bezahlt werden. Sind Sie nicht in der Lage, die monatliche Rechnung für Strom, Gas oder Wasser vollständig und innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, entstehen Energieschulden.

Und diese Schulden sind keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen, da ein Energielieferant durchaus das Recht hat, die Grundversorgung einzustellen, sollten Sie Ihre Energieschulden nicht begleichen.

Wann ist eine Versorgungssperre bei Energieschulden zulässig?

Was tun bei Energieschulden?
Was tun bei Energieschulden?

Im Falle von Gas- oder Stromschulden hat der Anbieter klare gesetzliche Regeln einzuhalten, bevor er die Versorgung einstellt. Haben Sie eine Rechnung nicht bezahlt, muss der Lieferant Ihnen zunächst eine oder auch mehrere Mahnungen schicken, in denen die Versorungssperre angedroht wird. Diese kann wiederum frühestens vier Wochen, nachdem die Androhung erstmalig ausgesprochen wurde, tatsächlich erfolgen. Zudem muss sie drei Tage vorher noch einmal mit konkretem Datum angekündigt werden.

Damit eine Stromsperre bei Energieschulden überhaupt zulässig ist, müssen gemäß § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

  • Die Energieschulden beim Stromanbieter müssen mindestens 100 Euro betragen.
  • Die Stromsperre darf nicht die Gesundheit von Kranken oder Schwächeren wie Kindern oder Schwangeren gefährden.
  • Die Stromrechnung darf nicht zuvor durch den Schuldner beanstandet worden sein.

Wann wiederum eine Gassperre wegen Energieschulden erfolgen kann, regelt § 19 des Gasgrundversorgungsgesetzes (GasGVV). Die hier festgelegten Regeln lassen den Gaslieferanten etwas mehr Spielraum als den Stromanbietern. Zwar muss auch in diesem Fall auf Schwächere, die von der Gassperre betroffen sind, Rücksicht genommen werden. Die Grenze von 100 Euro aber spielt hier beispielsweise keine Rolle.

Das sollten Sie bei Energieschulden tun

Die Einstellung der Versorgung mit Gas, Strom oder Wasser bedeutet meist einen tiefgehenden Einschnitt in die Lebensqualität und kann sogar existenzbedrohend sein. Energieschulden betreffen somit direkt den Lebensunterhalt, weshalb sie zu den sog. Primärschulden zählen. Darunter fallen z. B. auch Miet- oder Steuerschulden.

Sollten Sie also Energieschulden machen oder von diesen bedroht sein, ist es wichtig, umgehend zu handeln. Zuallererst empfiehlt sich der Gang zur Schuldnerberatung, welche von vielen sozialen Einrichtungen auch kostenlos angeboten wird. Diese hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu überblicken, und kann Ihnen hilfreiche Ratschläge geben, wie Sie Ihre Energieschulden am besten bereinigen und ob unter Umständen eine Privatinsolvenz sinnvoll ist.

Sind Sie von Energieschulden betroffen, sollten Sie umgehend eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Sind Sie von Energieschulden betroffen, sollten Sie umgehend eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Eine Möglichkeit, die Sie wahrnehmen sollten, ist es, sich direkt an Ihren Energieanbieter zu wenden – am besten noch, bevor die erste Mahnung rausgeht. Unter Umständen lässt sich eine Ratenvereinbarung treffen, um die Energieschulden zu bezahlen. Je mehr Wille Sie zeigen, das Problem zu lösen, umso eher sind die meisten Versorger bereit, sich auf eine Vereinbarung einzulassen.

Beziehen Sie Hartz 4, können Sie sich außerdem an das Jobcenter wenden und ein Darlehen zur Begleichung der Energieschulden beantragen. Damit schulden Sie zwar fortan dem Jobcenter Geld anstelle des Energieversorgers, aber immerhin müssen Sie nicht befürchten, demnächst in einer dunklen und kalten Wohnung zu sitzen.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

One reply on “Energieschulden: Wann geht das Licht aus?”

Sunnysays:

Wie dreist das ist! Energieschulden sind somit Sonderschulden und anscheinend nicht entschuldbar! )Oder du hast Glück und kannst den Anbieter wechseln… Kann aber nicht jeder sofort…) Alle Gläubiger sind gleich, nur dieser nicht…. Sowieso verstößt es ja schon gegen die Gläubigergleichbehandlung…

Außerdem wird man in jedem Fall, obwohl man zahlungsunfähig ist und deshalb ja die Insolvenz anstrebt…, dazu genötigt, weitere Schulden zu machen oder sich weit unter der Pfändungsgrenze auf weitere Abzahlungen einzulassen… Pervers! Auch das Jobcenter ist ja so ein Sondergläubiger…

Wenn eine Insolvenz angestrebt wird, dann müssen diese Schulden auch mit hineingenommen werden dürften und zwar ohne die Abschaltung des Stroms! (Die Abschläge zahlt man ja i.d.R.) Schließlich hören auch die Pfändungen dann auf! Anders macht es gar keinen Sinn!

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