Erben in der Insolvenz: Was passiert mit der Erbschaft?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Überblick: Erben in der Insolvenz

Darf der Schuldner während der Insolvenz eine Erbschaft ausschlagen?

Ja. Gemäß § 83 der Insolvenzordnung (InsO) steht es dem Schuldner sowohl vor als auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens frei, eine Erbschaft anzunehmen oder nicht. Gleiches gilt während der Wohlverhaltensphase. Schlägt der Schuldner die Erbschaft aus, fällt diese an den nächsten in der gesetzlichen Erbfolge.

Was passiert mit meiner Erbschaft in der Insolvenz?

Dies kommt drauf an, zu welchem Zeitpunkt Sie erben: Bei laufendem Insolvenzverfahren fällt die gesamte Erbschaft in die Insolvenzmasse, so dass der Insolvenzverwalter über sie verfügt. Tritt der Erbfall während der Wohlverhaltensphase ein, müssen Sie 50 Prozent der Erbschaft an den Treuhänder abtreten. Die andere Hälfte dürfen Sie behalten.

Was passiert, wenn ich die Erbschaft vor dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder geheimhalte?

Sie verstoßen damit gegen Ihre Obliegenheitspflicht, Auskunft über Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte zu erteilen. Dies kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Erben bei Insolvenz: Geht das überhaupt?
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Erben bei Privatinsolvenz: Darf der Schuldner die Erbschaft behalten?

Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden müssen, sind Sie höchstwahrscheinlich von Zahlungsunfähigkeit betroffen und nicht in der Lage, Ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Eine plötzliche Erbschaft kann da ein wahrer Segen sein. Aber was genau passiert eigentlich mit dieser, wenn der Erbe sich gerade in der Insolvenz befindet?

Wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem Sie erben, mitten in der Insolvenz befinden bzw. das Insolvenzverfahren noch im Gange ist, fällt die gesamte Erbschaft in die Insolvenzmasse. Für Sie als Schuldner bedeutet das, dass Sie von der Erbschaft nicht viel haben, denn als Teil der Insolvenzmasse darf allein der Insolvenzverwalter über sie verfügen. Erben Sie einen Geldbetrag, wird dieser direkt dazu verwendet, die Gläubiger zu befriedigen.

Handelt es sich bei der Erbschaft hingegen um einen Gegenstand oder eine Immobilie, wird diese vom Insolvenzverwalter veräußert und somit zu Geld gemacht. Auch dieser Erlös wird dann unter den Gläubigern aufgeteilt.

Erben in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz

Etwas zu erben, kann bei Schulden ein echter Segen sein.
Etwas zu erben, kann bei Schulden ein echter Segen sein.

Etwas besser sieht es für Sie aus, wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden. Der Insolvenzverwalter kann nun nämlich nicht länger über Ihr Vermögen verfügen und Ihre Erbschaft einfach so einkassieren, wie es noch während des laufenden Insolvenzverfahrens der Fall wäre.

Komplett behalten dürfen Sie die Erbschaft allerdings auch nicht, denn hier greift § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO), wo Folgendes zu lesen ist:

(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist […]
2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben[.]

Quelle: § 295 InsO – Obliegenheit des Schuldners

Wenn Sie erben in der Insolvenz und sich in der Wohlverhaltensphase befinden, gehört es also zu Ihren Obliegenheiten, 50 Prozent der Erbschaft an den Treuhänder abzutreten. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies ein Grund sein, Ihnen nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung zu verwehren.

Macht es bei einer Insolvenz Sinn, die Erbschaft auszuschlagen?

In Bezug auf das Thema „Erben in der Insolvenz” taucht immer wieder die Frage auf, ob der Schuldner überhaupt verpflichtet ist, das Erbe anzunehmen. Dies kann ganz klar verneint werden, denn § 83 Abs. 1 InsO legt unmissverständlich fest, dass ihm diese Entscheidung freigestellt ist.

Sie können sich also auch dazu entschließen, das Erbe auszuschlagen, ohne irgendwelche Sanktionen fürchten zu müssen. Ob dies aber wirklich ratsam ist, müssen Sie selbst entscheiden:

  • Einerseits vergrößert sich durch die Erbschaft Ihre Insolvenzmasse, wodurch Ihre Gläubiger schneller befriedigt werden können. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Ihre Insolvenz früher endet.
  • Andererseits können Sie die Erbschaft nicht behalten, sondern müssen sie, je nachdem in welcher Phase der Insolvenz Sie sich befinden, teilweise oder auch komplett abtreten. Dies kann schmerzlich sein, wenn der vererbte Gegenstand oder die Immobilie für Sie einen emotionalen Wert besitzt.

Ist Letzteres der Fall, sollten Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen und es stattdessen der nächsten Person in der Erbfolge zu überlassen. Denn so besteht immerhin die Chance, dass der geliebte Gegenstand in der Familie bleibt, anstatt an einen Fremden veräußert zu werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

4 replies on “Erben in der Insolvenz: Was passiert mit der Erbschaft?”

Birgitsays:

Darf ich nach meiner abgeschlossener privatinsollvenz ein Erbe sofort annehmen oder müßte ich warten passieren sonst noch was

Ulrikesays:

Vielleicht können Sie mir helfen… ich habe mit ca 15.000.- die private Insolvenz am laufen, bin schon in der Wohlverhaltensphase.
Nun wird meine Oma mich mit etwa 50.000 Euro beerben. In der Phase würde ich 50% an den Verwalter abtreten müssen, was 25.000 wären.
Das wäre ja mehr, als ich vorher an Schulden hatte.
Wird das berücksichtigt? Würde ich dann nur den vollen Teil (15.000) bezahlen oder davon nur die Hälfte, oder würden die mir wirklich mehr abnehmen?

Inasays:

Sie müssten vorerst die Hälfte des Erbes, also 25.000,00 € an den Treuhänder abtreten. Davon werden Ihre Gesamtschulden 15.000,00 € nebst Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Insolvenzverwaltervergütung, Treuhändervergütung, etc.) ca. 2.000,00 € beglichen. Den Rest kriegen Sie wieder zurück. Sie können dann sofort einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen, dass die Gläubiger zu 100 befriedigt wurden und die Verfahsrenskosten gedeckt sind. LG

Reinhardsays:

Nein nur das was du denn Gläubigern noch schuldest denn Rest bekommst du vom insolvenzverwalter wieder ,,gutgeschrieben

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