Insolvenz auf 3 Jahre verkürzen: Schneller schuldenfrei

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Überblick: Insolvenz in 3 Jahren

Kann in Deutschland eine Insolvenz bereits nach 3 Jahren enden?

Ja, es besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Insolvenz nach 3 Jahren zu beenden. Ein Insolvenzverfahren dauert normalerweise bis zu 6 Jahre.

Wie kann die Dauer der Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden?

Ein Insolvenzverfahren kann auf 3 Jahre verkürzt werden, wenn bis dahin alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der offenen Forderungen berichtigt wurden.

Wo dauert die Insolvenz maximal 3 Jahre in der EU?

In einigen europäischen Ländern wie England, Spanien, Frankreich oder Lettland dauert die Insolvenz grundsätzlich nur 3 Jahre oder weniger. 

Voraussichtliche Gesetzesänderung – Restschuldbefreiung schon drei Jahren! Schuldner, die ab dem 1.10.2020 die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) beantragen, absolvieren wahrscheinlich nur noch ein dreijähriges Restschuldbefreiungsverfahren, ohne dass hierfür Schulden oder Verfahrenskosten in bestimmter Höhe beglichen werden müssen. In unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung stellen wir die geplanten Neuerungen genauer vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit noch (Stand: Sept. 2020).
Bei einer Insolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei einer Insolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nur unter bestimmten Voraussetzungen.

3 Jahre Insolvenz: In Deutschland üblich?

Wann dauert die Insolvenz nur drei Jahre in Deutschland?
Wann dauert die Insolvenz nur drei Jahre in Deutschland?

Durch ein Insolvenzverfahren soll der Gläubiger möglichst viel des geschuldeten Geldes zurückerhalten. Das Ziel des Schuldners ist es wiederum, sich von den Schulden zu befreien bzw. von diesen befreit zu werden.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Abtretungsfrist (auch Wohlverhaltensphase genannt), in welcher das Einkommen des Schuldners fortwährend an den Insolvenzverwalter abgetreten wird. Dessen Aufgabe ist es, das Geld gleichmäßig unter den Gläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zu verteilen. Doch zuerst müssen die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt werden.

Eine Insolvenz kann bereits dann beendet werden, wenn alle Schulden und die Verfahrenskosten berichtigt worden sind. Die Wohlverhaltensphase dauert gemäß § 287 Insolvenzordnung (InsO) 6 Jahre. Spätestens nach Ablauf von 6 Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung, auch wenn bis dahin nicht alle offenen Forderungen beglichen worden sind. Doch wie werde ich bei einem Insolvenzverfahren schuldenfrei in nur 3 Jahren?

Insolvenz: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung

Gemäß § 300 InsO ist es allerdings möglich, die Insolvenz auf 3 Jahre zu verkürzen. In diesem Fall erfolgt die Restschuldbefreiung vorzeitig. Für eine Verkürzung der Dauer der Insolvenz auf 3 Jahre müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 35 Prozent der Schulden getilgt 
  • alle Verfahrenskosten bezahlt 

Um nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein, muss der Schuldner einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Nachdem die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter bzw. der Treuhänder und der Schuldner angehört wurden, beschließt das Gericht die Beendigung der Insolvenz mit der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Diese kann aus verschiedenen Gründen auch versagt werden.

Kann die Insolvenz nicht nach 3 Jahren beendet werden, ist der nächstmögliche Zeitpunkt für die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erreicht. 5 Jahre nach Insolvenzeröffnung kann der Schuldner von seinen Schulden restlos befreit werden, wenn bis dahin alle Verfahrenskosten beglichen worden sind.

Insolvenz nur noch 3 Jahre: Bald die Regel?

Im Moment ist die Beendigung der Insolvenz 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung die Ausnahme von der Regel und nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die EU plant derzeit, dies zu ändern und die Dauer der Insolvenz europaweit auf 3 Jahre zu vereinheitlichen.

Wo in der EU dauert die Insolvenz nur 3 Jahre?

Wo in Europa bin ich nach spätestens drei Jahren schuldenfrei?
Wo in Europa bin ich nach spätestens drei Jahren schuldenfrei?

In einigen Ländern der EU können Sie eine Insolvenz jetzt schon nach drei oder weniger Jahren beenden. Viele ziehen deshalb in Erwägung, das Insolvenzverfahren wegen der kürzeren Dauer im Ausland zu durchlaufen.

Dies ist in der Regel aber nur möglich, wenn die Insolvenz in Deutschland noch nicht angemeldet wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz und der Lebensmittelpunkt in das betreffende Land verlagert werden. In folgenden Ländern ist es möglich, die Insolvenz 3 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens zu beenden:

  • England 
  • Frankreich 
  • Spanien 
  • Lettland
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Über den Autor

Autor
Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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