Ist das Kindergeld pfändbar?

Von Stephanie S.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Pfändung von Kindergeld: Das Wichtigste in Kürze

Darf das Kindergeld gepfändet werden?

Kindergeld ist grundsätzlich nicht pfändbar und gesetzlich vor der Pfändung geschützt. Es darf laut § 76 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, gepfändet werden. Demnach ist Kindergeld nicht automatisch pfändungsfrei.

Wer kann Kindergeld pfänden?

Grundsätzlich können Gläubiger wie beispielsweise Inkassounternehmen oder Behörden das Kindergeld pfänden, wenn sie einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner erwirkt haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kindergeld in erster Linie dem Wohl des Kindes dienen soll und daher in der Regel unpfändbar ist.

Wie kann ich Kindergeld vor Pfändung schützen?

Um das Kindergeld vor einer Pfändung zu schützen, müssen Sie ein P-Konto einrichten und gegebenenfalls den dadurch geschützten Freibetrag um das Kindergeld erhöhen lassen. Auf einem P-Konto sind bestimmte Beträge vor Pfändungen geschützt, darunter auch das Kindergeld. Wenn das Kindergeld auf einem P-Konto eingeht, darf es nicht gepfändet werden.

Wann ist das Kindergeld pfändbar? Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen Kindergeld gepfändet werden kann.
Wann ist das Kindergeld pfändbar? Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen Kindergeld gepfändet werden kann.

Ist Kindergeld grundsätzlich pfändbar? 

Ist Kindergeld pfändbar? Das hängt vom Einkommen ab.
In der Regel ist Kindergeld nicht pfändbar.

In der Regel ist Kindergeld nicht pfändbar.  Das bedeutet, dass Gläubiger nicht auf das Kindergeld eines Schuldners zugreifen können, um offene Forderungen zu begleichen. Darüber hinaus ist Kindergeld zweckgebunden, d.h. hilft der Erziehung und Versorgung des Kindes. Deswegen ist es normalerweise auch nicht pfändbar, außer durch das Kind selbst.

Gemäß Paragraph 902 der Zivilprozessordnung zählt „das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz“ als „pfändungsfreier Betrag“. Es dient der finanziellen Unterstützung von Familien und soll sicherstellen, dass Eltern die Kosten für den Unterhalt und die Bedürfnisse ihrer Kinder decken können. Insgesamt ist das Kindergeld also in den meisten Fällen vor Pfändungen geschützt.

Allerdings kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden, wenn der Schuldner zum Beispiel Unterhaltspflichten gegenüber seinem Kind nicht erfüllt oder wenn das Kindergeld zur Begleichung von Schulden aus einer vorsätzlich begangenen Straftat verwendet wurde.

Wann ist Kindergeld pfändbar?

Die Pfändbarkeit von Kindergeld hängt von der Unterhaltspflicht ab.

In Ausnahmefällen kann Kindergeld pfändbar sein. In Deutschland gilt das Kindergeld als Einkommen und kann daher im Rahmen einer Pfändung berücksichtigt werden.

Jedoch kann das Kindergeld nur in bestimmten Fällen gepfändet werden, z.B. zur Begleichung von Unterhaltsforderungen oder bei Schulden beim Staat. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass das Existenzminimum von Kindern geschützt wird.

Grundsätzlich darf man Kindergeld nur dann pfänden, wenn der Schuldner seine Unterhaltspflichten gegenüber seinem Kind nicht erfüllt. So heißt es im Paragraph 76 „Pfändung“ des Einkommensteuergesetz (EStG):

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, gepfändet werden.  

Wer kann Kindergeld pfänden?

In Ausnahmefällen ist Kindergeld also pfändbar. Grundsätzlich kann man Kindergeld pfänden, wenn Gläubiger wie beispielsweise Inkassounternehmen oder Behörden einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner erwirkt haben. Die Pfändung des Kindergeldes kann durch einen Gerichtsvollzieher oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses erfolgen.

In anderen Fällen, in denen das Kindergeld möglicherweise gepfändet werden könnte, sollte der Schuldner rechtzeitig mit seinem Gläubiger verhandeln und gegebenenfalls eine Ratenzahlung oder andere Vereinbarungen treffen, um eine Pfändung zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pfändung von Kindergeld nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig ist, um sicherzustellen, dass das Geld weiterhin dem Wohl des Kindes dient.

Ist Kindergeld bei einer Kontopfändung pfändbar?

Kindergeld ist pfändungsfrei, solange es den Freibetrag nicht übersteigt.
Kindergeld ist nicht automatisch pfändungsfrei.

Ja, bei einer Kontopfändung ist auch Kindergeld pfändbar. Wenn ein Gläubiger eine Kontopfändung gegen einen Schuldner erwirkt, können sämtliche Einkommen und Guthaben auf dem betroffenen Konto gepfändet werden. Auch Kindergeld gilt als pfändbares Einkommen.

Um sicherzustellen, dass das Kindergeld vor einer Kontopfändung geschützt ist, sollte der Schuldner sein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen. Auf einem P-Konto sind bestimmte Beträge, darunter auch das Kindergeld, vor Pfändungen geschützt. Der Schuldner kann dann weiterhin über sein Kindergeld verfügen und es für den Unterhalt und die Bedürfnisse seines Kindes verwenden.

Was kann ich tun, um das Kindergeld vor einer Pfändung zu schützen?

Um im Falle einer Kontopfändung das Kindergeld zu schützen, können Sie Ihr Konto durch die Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Ein P-Konto bietet einen gewissen Schutz vor Pfändungen und ermöglicht es Ihnen, bestimmte Beträge vor dem Zugriff von Gläubigern zu bewahren. Somit ist das Kindergeld nicht mehr pfändbar.

Wollen Sie also im Falle einer drohenden Kontopfändung Ihr Kindergeld schützen, müssen Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten und gegebenenfalls den dadurch geschützten Freibetrag um das Kindergeld erhöhen lassen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung, z. B. von der Familienkasse oder dem Jobcenter, die Sie anschließend bei Ihrer Bank vorlegen.

Wenn das Kindergeld dann auf Ihrem P-Konto eingeht, wird es automatisch als geschützter Betrag angesehen und darf nicht gepfändet werden. Es ist wichtig, regelmäßig sicherzustellen, dass der pfändungsfreie Betrag auf Ihrem P-Konto nicht überschritten wird, um den Schutz des Kindergeldes zu gewährleisten.

Kann Kindergeld trotz P-Konto gepfändet werden?

Mit einem P Konto ist das Kindergeld normalerweise nicht pfaendbar.
Mit einem P-Konto ist kann die Pfändung von Kindergeld verhindert werden.

Mit einem Pfändungsschutzkonto ist Kindergeld nicht pfändbar. In der Regel können Sie mit einem P-Konto die Pfändung von Kindergeld verhindern. Dies ist gesetzlich in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Dazu heißt es im Paragraph 902 „Erhöhungsbeträge“, Nr. 5:

Neben dem pfändungsfreien Betrag […] werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst: das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder, es sei denn, dass wegen einer Unterhaltsforderung des Kindes, für das die Leistungen gewährt oder bei dem sie berücksichtigt werden, gepfändet wird

Allerdings kann ausnahmsweise das trotz P-Konto Kindergeld pfändbar werden, und zwar dann, wenn der Grundfreibetrag als Schutz nicht ausreicht. Um Kindergeld zu schützen, muss sich der Schuldner dann eine P-Konto-Bescheinigung besorgen.

Wenn das Kindergeld dennoch gepfändet wird, obwohl es auf einem P-Konto eingeht, sollte der Schuldner umgehend Kontakt mit seiner Bank aufnehmen und die Situation klären. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der pfändungsfreie Betrag auf dem P-Konto nicht überschritten wird und dass das Kindergeld entsprechend geschützt bleibt.

Es empfiehlt sich auch, alle Unterlagen und Nachweise über den Eingang des Kindergeldes sowie über die Pfändung bereitzuhalten, um im Falle einer Kontopfändung schnell reagieren zu können und sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin für den Unterhalt und die Bedürfnisse Ihres Kindes verwendet werden kann.

Video: Was ist eine Pfändung?

Was Sie zur Pfändung wissen sollten, erfahren Sie auch im Video.
Was Sie zur Pfändung wissen sollten, erfahren Sie auch im Video.
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Über den Autor

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Stephanie S.

Stephanie ist seit Beginn des Jahres Teil unserer Redaktion. Ihre Leidenschaft für Sprache und Texte brachte sie zum Studium der Deutschen und Spanischen Philologie, das sie 2017 an der Uni Potsdam abschloss. Als Jungredakteurin schreibt sie auf schuldnerberatungen.org praktische Ratgeber rund ums Thema Schulden und Finanzen.

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