Obliegenheit: Das Wichtigste in Kürze
Per Definition stellt eine Obliegenheit eine Verpflichtung dar, die jedoch nicht eingeklagt werden kann. Der Betroffene einer Obliegenheit ist immer nur gegenüber sich selbst verpflichtet und keinem anderen. Mehr erfahren Sie hier.
Verletzt ein Schuldner seine Obliegenheit, macht er sich nicht schadensersatzpflichtig. Allerdings können sich für ihn dadurch Nachteile ergeben, die er selbst tragen muss, wie z. B. der Verlust bestimmter Rechte.
Bei einer Privatinsolvenz besteht eine Obliegenheitspflicht für den Schuldner, z. B. die Erwerbsobliegenheit. Verletzt er diese, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Obliegenheit? – Eine Definition
In der deutschen Rechtsordnung existieren bestimmte Verpflichtungen, die ausschließlich dem Vorteil des Betroffenen dienen sollen. Kommt er diesen nicht nach, schadet er sich somit selbst, indem er auf diese Vorteile verzichtet. Einen Schadensersatz muss er jedoch nicht erbringen. Eine derartige Sonderverpflichtung wird im Rechtswesen als Obliegenheit bezeichnet.
Wird Ihnen eine Obliegenheit auferlegt, sind Sie nur gegenüber sich selbst verpflichtet, diese auch zu erfüllen. In der Regel ist es jedoch lohnend, denn auch wenn die Verletzung einer Obliegenheit keine direkte Strafe nach sich zieht, können sich die daraus ergebenden Nachteile trotzdem wie eine Bestrafung anfühlen.
Die Obliegenheitsverpflichtung in der Privatinsolvenz
Wenn Sie eine Privatinsolvenz angemeldet haben, werden Ihnen als Schuldner verschiedene Obliegenheiten auferlegt. Diese sind während der Wohlverhaltensphase, also dem Zeitraum zwischen der Insolvenzeröffnung und dem Ende der Abtretungsfrist, zu erfüllen.
Welche Verpflichtungen einem Schuldner obliegen, legt der § 295 Insolvenzordnung (InsO) fest. Demnach müssen Sie
- eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, um ein Einkommen zu erzielen, mit dem die Gläubiger befriedigt werden können.
- sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, sollten Sie keiner Beschäftigung nachgehen. Es obliegt Ihnen somit, keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
- ein Erbe oder eine Schenkung, das bzw. die Sie während der Wohlverhaltensphase erhalten, zur Hälfte an den Treuhänder abgeben.
- Gewinne aus Lotterien und anderen Spielen vollständig an den Treuhänder herausgeben.
- sowohl das Insolvenzgericht als auch den Treuhänder über einen Wechsel des Wohnsitzes oder der Arbeitsstelle informieren.
- stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen machen.
- die Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten. So soll verhindert werden, dass einer der Gläubiger gegenüber den anderen im Vorteil ist, wenn Sie ihn direkt befriedigen statt über den Treuhänder.
- keine unangemessenen Verbindlichkeiten (z. B. für einen Luxusurlaub) begründen.
Gehen Sie einer selbstständigen Tätigkeit nach, besteht für Sie die Anforderung bzw. die Obliegenheit, die Zahlungen an den Treuhänder nicht gemäß Ihrem tatsächlichen Einkommen zu leisten, sondern so, als würden Sie in einem (angemessenen) Beschäftigungsverhältnis stehen. Es wird somit ein fiktives Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Konsequenzen bei einer Obliegenheitsverletzung
Wie bereits mehrfach erwähnt, können Sie nicht zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet werden, wenn Sie einer Obliegenheit nicht nachkommen. Aber Sie verlieren unter Umstände bestimmte Rechte und Vorteile.
Wenn Sie im Laufe der Privatinsolvenz eine Ihnen auferlegte Obliegenheit verletzen und sich z. B. nicht um eine angemessene Tätigkeit bemühen, kann einer Ihrer Gläubiger beantragen, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird. Gibt das Insolvenzgericht dem statt, ist dies sehr bitter, denn es bedeutet, dass Sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch mit den Schulden dastehen.
Eine Obliegenheit während der Privatinsolvenz sollte deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden.