Kann man eine Privatinsolvenz wiederholen?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatinsolvenz wiederholen – Das Wichtigste in Kürze

Kann man ein zweites Mal in Privatinsolvenz gehen?

Ja, es ist möglich, die Privatinsolvenz zu wiederholen und ein (erneut) die Restschuldbefreiung erteilt zu bekommen. Allerdings müssen Sie dabei die gesetzlichen Sperrfristen in § 287a InsO einhalten.

Wann ist eine erneute Privatinsolvenz möglich?

Das hängt zum einen davon ab, ob Sie Ihren letzten Insolvenzantrag vor oder nach dem 1.10.2020 gestellt haben. Und zum anderen richtet sich die Sperrfrist danach, ob das Gericht die Restschuldbefreiung im letzten Verfahren erteilt oder versagt hat. An dieser Stelle fassen wir die Sperrfristen zusammen.

Wie lange dauert eine erneute Privatinsolvenz?

Wenn Sie Ihre Privatinsolvenz wiederholen, dauert die Abtretungsfrist – also die Wohlverhaltensphase – nicht nur drei, sondern fünf Jahre. Das heißt, Sie müssen fünf Jahre lang Ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abführen. Demnach erreichen Sie auch die Restschuldbefreiung beim zweiten Mal erst nach fünf Jahren.

Unter bestimmten Bedingungen können Verbraucher die Privatinsolvenz wiederholen.
Unter bestimmten Bedingungen können Verbraucher die Privatinsolvenz wiederholen.

Wie oft kann man eine Privatinsolvenz wiederholen? Sperrfristen

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie oft Verbraucher Insolvenz anmelden dürfen. Wer nach der Erteilung der Restschuldbefreiung erneut in die Schuldenfalle tappt, darf die Privatinsolvenz wiederholen. Auch wenn das Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung versagt, ist ein neuer Versuch möglich.

Wer jedoch einen erneuten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen will, muss die folgenden gesetzlichen Sperrfristen beachten. Anderenfalls ist sein Antrag unzulässig.

Erneute Privatinsolvenz nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Eine erneute Insolvenz nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist erst nach elf Jahren möglich.
Eine erneute Insolvenz nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist erst nach elf Jahren möglich.

Hat Ihnen das Insolvenzgericht in einem vergangenen Insolvenzverfahren bereits eine Restschuldbefreiung erteilt, so dürfen Sie die Privatinsolvenz erst wiederholen, wenn seitdem mindestens elf Jahre vergangen sind.

Diese Regelung ist noch relativ neu und auf alle ab dem 1. Oktober 2020 gestellten Insolvenzanträge anzuwenden.

Für ältere Verfahren gilt weiterhin eine zehnjährige Sperrfrist:

„Wurde dem Schuldner letztmalig nach den bis einschließlich 30. September 2020 geltenden Vorschriften eine Restschuldbefreiung erteilt, so ist § 287a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung in der bis einschließlich 30. September 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden.“

[Quelle: Art. 103k Abs. 3 EGInsO]

Privatinsolvenz wiederholen nach Versagung der Restschuldbefreiung

Für den Fall, dass das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung in einem vorherigen Verfahren versagt hat, gelten folgende kürzere Sperrfristen:

Sie müssen fünf Jahre warten, wenn Ihnen die Schuldenbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat nach § 297 InsO versagt worden ist.

  • Voraussetzung hierfür ist einerseits, dass Sie während Ihrer letzten Insolvenz rechtskräftig wegen Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht oder wegen Gläubigerbegünstigung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden sind.
  • Und andererseits muss ein Insolvenzgläubiger daraufhin die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt haben.

Sie müssen eine Sperrfrist von drei Jahren einhalten, bevor Sie Ihre Privatinsolvenz wiederholen dürfen, …

Nach Versagung der Restschuldbefreiung müssen Sie fünf bzw. drei Jahre warten, bis Sie die Privatinsolvenz wiederholen dürfen.
Nach Versagung der Restschuldbefreiung müssen Sie fünf bzw. drei Jahre warten, bis Sie die Privatinsolvenz wiederholen dürfen.
  • wenn Ihnen das Insolvenzgericht die Schuldenbefreiung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nach § 296 InsO versagt hat und wenn dadurch das Befriedigungsinteresse der Gläubiger beeinträchtigt wurde.
  • wenn Ihnen die Restschuldbefreiung beim letzten Mal versagt wurde, weil sie Ihre Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder …
  • weil Sie gegen Ihre Erwerbsobliegenheit verstoßen und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt haben.
  • wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben zu Ihren Vermögenverhältnissen, Ihren Gläubigern und deren Forderungen gemacht haben.

Privatinsolvenz wiederholen ohne Einhaltung der Sperrfristen?

§ 287a InsO regelt ganz genau, in welchen Fällen eine Sperrfrist greift. Die Vorschrift benennt dabei bei Weitem nicht alle Fallkonstellationen. So kann eine Privatinsolvenz auch anders enden als in der obigen Liste beschrieben – beispielsweise wie folgt:

Wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders versagt, weil Sie als Schuldner dessen Mindestvergütung nicht bezahlt haben, besteht keine Sperrfrist, sodass Sie Ihre Privatinsolvenz sofort wiederholen können.

Oder aber das Insolvenzgericht hebt eine beantragte Verfahrenskostenstundung im ersten Verfahren wieder auf, weil Sie Ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben. Anschließend stellt es das Verfahren mangels Masse ein. Auch in diesem Fall dürfen Sie umgehend einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 entschieden (BGH, Beschluss vom 4.5.2017, Az.: IX ZB 92/16).

Quellen und weiterführende Links

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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