Wann ist eine zweite Privatinsolvenz möglich?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zweites privates Insolvenzverfahren – Das Wichtigste in Kürze

Kann man ein zweites Mal in Privatinsolvenz gehen?

Ja, es ist möglich, die Privatinsolvenz ein zweites Mal zu beantragen. Allerdings ist ein damit verbundener neuer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist zulässig.

Wie lange dauert die Sperrfrist für eine zweite Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung?

Es gelten unterschiedliche Sperrfristen, je nachdem, ob das Insolvenzgericht bereits einmal eine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt hat. Nach einer bereits erteilten Schuldenbefreiung muss der Schuldner beispielsweise elf Jahre warten. An dieser Stelle listen wir alle Sperrfristen genau auf.

Wie lange dauert eine 2. Privatinsolvenz?

Hat ein Schuldner nach dem 30. September 2020 Privatinsolvenz angemeldet und das Gericht daraufhin die Restschuldbefreiung erteilt, so dauert ein zweites Insolvenzverfahren – oder besser gesagt, die Abtretungsfrist, fünf Jahre.

Ist eine Privatinsolvenz zum 2. Mal möglich?
Ist eine Privatinsolvenz zum 2. Mal möglich?

Ab wann kann man eine zweite Privatinsolvenz anmelden?

Zwar ist ein 2. privates Insolvenzverfahren durchaus möglich – ein damit verbundener neuer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist zulässig.

Laut § 287a Abs. 2 InsO dauert diese Sperrfrist für eine zweite Privatinsolvenz:

  • 11 Jahre, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner bereits eine Restschuldbefreiung erteilt hat
  • 5 Jahre, wenn dem Schuldner der letzte Antrag auf Restschuldbefreiung nach § 297 InsO versagt worden ist, das heißt, aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten wegen einer Insolvenzstraftat
  • 3 Jahre nach einer Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 5, 6 oder 7 InsO oder nach § 296 InsO, also insbesondere aufgrund einer Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten oder der Erwerbsobliegenheit oder wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben im Einkommens- und Vermögens-, Gläubiger- oder Forderungsverzeichnis

Achtung! Vor der Insolvenzrechtsreform war ein zweites Insolvenzverfahren bereits nach 10 Jahren möglich, wenn das Insolvenzgericht bereits eine Restschuldbefreiung erteilt hat. Diese zehnjährige Frist gilt laut Art. 103k Abs. 3 EGInsO für alte Verfahren immer noch. Diese Regelung besagt:

„Wurde dem Schuldner letztmalig nach den bis einschließlich 30. September 2020 geltenden Vorschriften eine Restschuldbefreiung erteilt, so ist § 287a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung in der bis einschließlich 30. September 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden.“

Wie lange dauert ein 2. Mal Privatinsolvenz?

Wann kann ich eine zweite Privatinsolvenz beantragen?
Wann kann ich eine zweite Privatinsolvenz beantragen?

Während die Abtretungsfrist bzw. die Wohlverhaltensphase im ersten Verfahren nur drei Jahre dauert, sieht § 287 Abs. 2 S. 2 InsO für die zweite Privatinsolvenz eine Abtretungsfrist von fünf Jahren vor, sofern das Gericht ihm aufgrund eines nach dem 30.09.2020 gestellten Insolvenzantrags bereits eine Restschuldbefreiung erteilt hat.

Das bedeutet auch, dass Schuldner, die Privatinsolvenz bereits zum zweiten Mal beantragen, für fünf Jahre ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten müssen. Diese Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus haben sie die während der Wohlverhaltensphase geltenden Obliegenheiten nachzukommen.

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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