Treuhänder in Deutschland – Das Wichtigste in Kürze
Während der Insolvenz ist der Treuhänder laut Definition eine natürliche Person, der während der Wohlverhaltensphase tätig wird.
Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Drittschuldner über die Abtretung zu informieren und ihn aufzufordern, das pfändbare Einkommen des Schuldners auf das Treuhandkonto zu überweisen.
Nach der dreijährigen Abtretungsfrist erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Damit endet das Amt des Treuhänders.

Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zum Treuhänder
Pflichten und Aufgaben eines Treuhänders
Nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens setzt das Insolvenzgericht für das weitere Verfahren einen Treuhänder ein – unabhängig davon, ob es sich um eine Privat- oder Regelinsolvenz handelt. Sein Amt ist auf die Wohlverhaltensphase beschränkt.
In § 292 InsO sind die Pflichten, die ein Treuhänder zu erfüllen hat, geregelt: Seine Hauptaufgabe besteht laut Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift darin, den Drittschuldner über die Abtretung zu informieren.
Aufgrund der Abtretungserklärung, die der Schuldner bei seinem Insolvenzantrag abgeben musste, fordert der Treuhänder beispielsweise den Arbeitgeber des Schuldners auf, den pfändbaren Gehaltsanteil nur noch an ihn auf ein Treuhandkonto zu überweisen und teilt ihm die entsprechenden Kontodaten mit.
Dieser Offenlegungspflicht muss der Treuhänder auch dann nachkommen, wenn der Arbeitgeber schon im Rahmen des eigentlichen Insolvenzverfahrens darüber informiert wurde. Denn mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens endet das Zugriffsrecht des Insolvenzverwalters. Dann wird möglicherweise ein anderes Sonderkonto verwendet.

- Bevor der Treuhänder den Drittschuldner informiert, richtet er ein Treuhandkonto ein. Dort werden die pfändbaren Lohnanteile des Schuldners und gegebenenfalls sonstige Zahlungen aufbewahrt.
- Mit der Benachrichtigung im Sinne des § 292 Abs. 1 S. 1 InsO beginnt der Treuhänder, die vom Schuldner abgetretenen Lohnanteile einzuziehen.
- Er kontrolliert und sammelt die Zahlungseingänge und über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verteilungen Buch.
- Nicht gezahlte Beträge fordert der Treuhänder beim Drittschuldner an. Er kann diese Zahlungen gegebenenfalls im Wege der Drittschuldnerklage durchsetzen.
- Einmal jährlich verteilt er das gesammelte Geld an die Insolvenzgläubiger. Vorher muss der Treuhänder die gestundeten Kosten des Insolvenzverfahrens begleichen. Auch seine Vergütung zieht er vor der Verteilung ab.
Gut zu wissen: Wann wird der Insolvenzverwalter zum Treuhänder? In der dreijährigen Wohlverhaltensphase, also während der sogenannten Abtretungsfrist, wird der Insolvenzverwalter zum Treuhänder. Meistens bleibt ein und dieselbe Person tätig – nur in einer neuen Funktion.
Besonderheiten hinsichtlich der Rechtsstellung des Treuhänders

Der Treuhänder besitzt – anders als der Insolvenzverwalter – keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen, weil diese Befugnis nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner zurückfällt.
Der Treuhänder hat nicht das Recht, Vermögen des Schuldners zu verwerten, geschweige denn, sich in dessen zivil- oder familienrechtlichen Angelegenheiten einzumischen.
Der Treuhänder ist zwar unabhängig, aber dem Insolvenzgericht gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Er steht unter der Aufsicht des Gerichts und kann im Falle einer Pflichtverletzung auch vorzeitig entlassen werden.
Es ist nicht die Aufgabe des Treuhänders zu überwachen, ob der Schuldner seine Obliegenheiten ausreichend erfüllt. Allerdings kann die Gläubigerversammlung ihn zusätzlich mit dieser Aufgabe betrauen. Dann muss er die Gläubiger unverzüglich informieren, sobald er einen Obliegenheitsverstoß des Schuldners feststellt.
Allerdings ist der Treuhänder laut § 292 Abs. 2 S. 3 InsO nur dann dazu verpflichtet, wenn er entsprechend dafür vergütet wird. Die Überwachung ist also mit weiteren Kosten verbunden – auch zulasten der Gläubiger. Schließlich verbleibt dadurch weniger Schuldnervermögen zur Verteilung übrig.
Haftung des Treuhänders

Anders als der Insolvenzverwalter haftet der Treuhänder im Falle einer Pflichtverletzung nicht nach § 60 InsO, weil § 292 InsO nicht auf diese Vorschrift verweist.
In Betracht kommt allenfalls eine Haftung nach zivilrechtlichen Regelungen, insbesondere auf Schadensersatz wegen …
- einer positiven Vertragsverletzung nach § 280 BGB,
- Unterschlagung und der damit einhergehenden Verstoßes gegen ein Schutzgesetz gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 246 StGB oder
- einer sittenwidrigen vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB.
