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Was tun, wenn sich ein Inkassounternehmen meldet?

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Inkasso, was ist das?

Ganz allgemein bedeutet Inkasso den Einzug von Forderungen, also Schulden. Wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllt, entsteht ein Inkassofall. Oft geben Unternehmen die Einforderung von Schulden an Inkassounternehmen weiter, die sich zum Beispiel im Namen des Unternehmens darum kümmern. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass die Schulden an das Inkassounternehmen verkauft werden und das Inkassounternehmen in eigenem Namen die Forderungen eintreibt. Durch das Inkassounternehmen wird eine schriftliche Mahnung an den Schuldner gestellt. Werden die Zahlungen weiterhin nicht geleistet, können gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlasst werden. Jeder dieser Schritte erhöht die Kosten. Des Weiteren kann eine Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beantragt werden. Können hierdurch die Schulden nicht beglichen werden, kann im nächsten Schritt Eigentum gepfändet werden. Um in Deutschland ein Inkassounternehmen zu betreiben, wird eine behördliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz benötigt.

Was tun, wenn sich das Inkassounternehmen meldet?

  1. Durch das Inkassoschreiben wird der Schuldner über die offene Forderung informiert und aufgefordert, den genannten Betrag zu zahlen.
  2. Dieser Betrag ist höher als die eigentlichen Schulden, da im Forderungsbetrag auch die Kosten für das Inkassounternehmen enthalten sind. Denn grundsätzlich ist der Schuldner verpflichtet, Kosten, die aus dem Zahlungsverzug entstehen, zu tragen.

Achtung: Sind Sie zahlungsunfähig und haben den Gläubiger darüber informiert, müssen Sie die zusätzlichen Inkassokosten nicht tragen. Zahlungsunfähig ist man beispielsweise, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet wurden.

Werden die Schulden nicht beglichen, eröffnet das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren. Der Schuldner muss sich hier zu den Forderungen äußern. Der Mahnprozess kann nur durch Zahlung der Schulden gestoppt werden.

Immer prüfen: Ist das Inkassounternehmen überhaupt berechtigt

In jedem Fall sollte geprüft werden, ob das Inkassounternehmen überhaupt berechtigt ist, Forderungen zu stellen. Es muss der Nachweis einer Abtretungserklärung oder eine Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers vorliegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sollten Sie keine Verhandlungen führen und schon gar nicht Zahlungen an das Inkassobüro leisten.

Einwände: Bei Einwänden gegen die Forderung sollte dies umgehend dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Dabei ist es nicht immer ganz einfach, nachzuvollziehen, woher die Kosten kommen. Es gibt Kosten für die Erstellung eines Vollstreckungsbescheids oder für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese Kosten können vom Schuldner verlangt werden, wenn sie wirklich notwendig und in der Höhe angemessen sind. Der Gläubiger kann weitere Kosten geltend machen, wie z. B. eine Adressermittlung nach einem Umzug. Es gibt aber auch umstrittene Kosten, zu denen Kontoführungskosten oder Nachnahmekosten gehören.

Hier sollten die einzelnen Posten genau geprüft werden und nach Möglichkeit mit früheren Forderungsaufstellungen verglichen werden. Im Zweifel sollten Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt oder bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungsstelle holen.

Schuldanerkenntnis und Selbstauskunft

Bei einem Schuldanerkenntnis ist immer Vorsicht geboten, denn oft verschlechtert sich Ihre rechtliche Lage durch das Schuldanerkenntnis. Es kann dazu kommen, dass durch ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung ungerechtfertigte Inkassokosten oder bereits verjährte Forderungen anerkannt werden.
Meist wird ein Schuldanerkenntnis damit begründet, dass es die kostengünstigste Möglichkeit sei, aus den Schulden herauszukommen. Wird nicht unterschrieben, drohen Inkassobüros gern mit aufwendigen und teuren Gerichtsverfahren. Häufig wird aus Unkenntnis und durch den ausgeübten Druck unterschrieben.

Vorsicht: Unterschreiben Sie nie eine Ratenzahlung oder ein Schuldanerkenntnis ohne die Höhe oder die Richtigkeit der Schulden geprüft zu haben.

Eine Selbstauskunft ist keine eidesstattliche Versicherung: Durch eine Selbstauskunft verlangen Inkassobüros Auskunft über Ihre finanzielle Situation. Eine Selbstauskunft darf nicht mit einer eidesstattlichen Versicherung verwechselt werden, die nur durch einen Gerichtsvollzieher abgenommen werden kann.

Achtung: Niemals Lohnabtretungen gegenüber Inkassounternehmen unterschreiben!

Es ist auch schon vorgekommen, dass Schuldner nicht nur ein Schuldanerkenntnis unterschreiben sollten, sondern auch eine Lohnabtretung. So etwas dürfen Sie nie unterschreiben!

Grundsätzlich sollten Sie ohne professionellen Rat kein Schuldanerkenntnis unterschreiben oder eine Selbstauskunft erteilen. Lassen Sie niemals zusätzlich den Partner oder die Partnerin unterschreiben, auch wenn das Inkassobüro darauf drängt. Dies kann dazu führen, dass diese für Ihre Zahlungsverpflichtungen haften.

Telefonanrufe oder Hausbesuche durch das Inkassounternehmen

Hausbesuche und persönliche Gespräche vermeiden

Mitarbeiter eines Inkassounternehmens haben kein Recht auf Einlass in Ihre Wohnung. In den meisten Fällen ist es fraglich, warum ein Mitarbeiter Sie besuchen sollte. Meist werden solche Situationen dazu genutzt, um im persönlichen Gespräch Druck auf Sie auszuüben und Sie zu etwas zu drängen, was von Nachteil für Sie ist. Deshalb bitten Sie Mitarbeiter des Inkassounternehmens darum, sich mit Ihnen schriftlich in Verbindung zu setzen.

Wichtig: Sollte es doch dazu kommen, lassen Sie sich grundsätzlich den Namen nennen und am besten auch den Ausweis zeigen. Bei eventuellen Problemen sind diese Informationen hilfreich.

Telefonanrufe durch das Inkassounternehmen

Es ist nicht verboten, dass das Inkassounternehmen den Schuldner anruft. Die Inkassodienste wissen, dass sich viele Schuldner durch einen Anruf eher zu einer Zahlung bewegen lassen.

Besonders schwere Fälle: Füllt man sich jedoch durch die Anrufe belästigt, kann in schwerwiegenden Fällen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragt werden. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass durch die Anrufe unangemessen Druck ausgeübt wurde.

In solchen Fällen ist es von Vorteil, wenn Sie durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung vertreten werden. So können Sie die Mitarbeiter des Inkassounternehmens darauf hinweisen, wer Sie vertritt und an wenn sie sich zu wenden haben. In aller Regel hören dann unangenehme Anrufe oder Hausbesuche auf.

Sie legen fest, was Sie bezahlen

Wenn Sie Ihre Schulden zurückbezahlen, verlangen Sie, dass zuerst die Hauptforderung beglichen wird. Auf die Hauptforderung fallen Zinsen an, die der Gesamtforderung hinzugerechnet wird. Es entstehen mehr Kosten und es dauert länger, bis Sie Ihre Schulden zurückgezahlt haben. (mehr Informationen zum Gläubigervergleich)

Was Sie tun können bei unlauteren Praktiken

Unlautere Praktiken der Inkassounternehmen sollten auf jeden Fall der Registrierungsbehörde mitgeteilt werden (hier zu finden: rechtsdienstleistungsregister.de). Auch die Verbraucherzentralen können helfen (hierzu finden: verbraucherzentrale.de) und ein Abmahnverfahren einleiten. Ebenso kann man sich an die Inkassoverbände wenden, die zum Teil Schlichtungsstellen haben.
Wird einem durch das Inkassobüro gedroht oder folgt der Mitarbeiter nicht der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, sollte Strafanzeige erstattet werde.

Seriöse Inkassounternehmen

Ein Merkmal für seriöse Inkassounternehmen ist die Mitgliedschaft in größeren Interessenverbänden. Die Mitglieder solcher Verbände verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Regeln und unterliegen strengen Kontrollen. Bei Nichteinhaltung existieren oft Sanktionsmöglichkeiten.

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Über den Autor

Autor
Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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