Die Erteilung der Restschuldbefreiung – Das Wichtigste in Kürze
Die Erteilung der Restschuldbefreiung bedeutet, dass die verbleibenden Schulden aus dem Insolvenzverfahren rechtlich aufgehoben wurden und die Schuldner nun schuldenfrei sind. Die genaue Bedeutung erklären wir hier.
In der Regel dauert die Entscheidung ein paar Wochen bis einige Monate. Die Dauer wird von einigen Faktoren beeinflusst, wie bspw. der Vollständigkeit der Unterlagen oder der Arbeitslast des Insolvenzgerichts.
Für Insolvenzverfahren, die vor Dezember 2019 beantragt wurden, ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich. Schuldner stellen dafür beim Insolvenzgericht einen Antrag.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet die Erteilung der Restschuldbefreiung?
Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um einen gerichtlichen Bescheid, mit dem das Insolvenzgericht den Schuldner von seinen verbleibenden Schulden befreit. Das betrifft alle Verbindlichkeiten, die bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht beglichen wurden. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, können Gläubiger kein Geld vom Schuldner fordern.
Nur natürliche Personen können eine Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Unternehmen oder juristische Personen wie GmbHs sind also davon ausgenommen.
Aber: Die Befreiung von Restschulden gilt nur für offene Forderungen, die vor dem Insolvenzverfahren entstanden sind. Schulden, die während der Insolvenz entstanden sind, müssen Schuldner weiterhin begleichen.
Wie läuft das Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung ab?
Bevor es zum Insolvenzverfahren kommt, müssen Schuldner und Gläubiger in erster Linie versuchen, sich auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu einigen.
Scheitert dies, versucht das Gericht ein weiteres Mal, eine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern zu finden. Ist dieser Versuch ebenfalls fruchtlos, folgt das eigentliche Insolvenzverfahren.
Schuldner, denen während des Insolvenzverfahrens keine vollständige Entschuldung gelingt, können also die Restschuldbefreiung beantragen. Dies erfordert einen zulässigen Antrag beim Insolvenzgericht. Damit die Restschuldbefreiung erteilt wird, müssen Schuldner während der Wohlverhaltensphase eine Reihe Voraussetzungen erfüllen:
- Der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens muss der Schuldner an einen Treuhänder abführen
- Sie müssen ehrlich und vollständig Auskunft über das Einkommen, Vermögen und Gläubiger geben
- Der Schuldner hat alle gesetzlichen Auskunfts- und Mitteilungspflichten erfüllt, z. B. neue Schulden, Konten oder Adressänderungen sofort gemeldet.
- Der Schuldner hat sich um Arbeit bemüht
- Es dürfen keine neuen, unangemessenen Schulden entstehen
Weitere Informationen zur Versagung der Restschuldbefreiung erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann wird die Restschuldbefreiung erteilt und wann wird sie rechtskräftig?
Wie lange es dauert, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird, hängt davon ab, wann der Insolvenzantrag gestellt wurde. Die Verkürzung des Verfahrens erfordert einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung. Diesen müssen Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Die Restschuldbefreiung wird dann rechtskräftig, wenn der Schuldner den Beschluss des Gerichts erhält und innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wird.
Für Insolvenzverfahren vor dem 01.12.2019 gilt noch das „alte“ Insolvenzrecht. In der Regel bekommt ein Schuldner, der die Insolvenz vor Dezember 2019 beantragt hat, die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren erteilt. Eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach fünf oder drei Jahren ist möglich, wenn der Schuldner bestimmte Bedingungen erfüllt hat.
Restschuldbefreiung nach drei Jahren
- Die Verfahrenskosten wurden bezahlt
- Mindestens 35 % der Insolvenzforderungen wurden geleistet
Restschuldbefreiung nach fünf Jahren
- Zumindest die Verfahrenskosten müssen gezahlt worden sein
Bei Insolvenzverfahren, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden, greift das reformierte Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ein. Konkret bedeutet das, dass das Gericht die Restschuld pauschal nach drei Jahren auflöst.
Die Restschuldbefreiung wurde erteilt – was nun?
Mit der Restschuldbefreiung erlöst das Gericht die Schuldner also von sämtlichen offenen Forderungen. Erteilt das Gericht den Bescheid, müssen sie keine Zahlungen mehr an die Gläubiger leisten, selbst wenn die Gläubiger dies fordern.
Wichtig: Die Restschuldbefreiung löst nicht alle Schulden auf! Bestimmte Forderungen sind laut § 302 InsO davon ausgenommen. Offene Schulden aus
- Unerlaubten Handlungen,
- Geldstrafen,
- Bußgeldern oder
- Bürgschaften gegenüber nahestehenden Personen
müssen auch nach der Restschuldbefreiung noch beglichen werden. Auch neue Schulden, die während der Wohlverhaltensphase entstanden sind, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.
Gibt es eine Sperrfrist nach der Erteilung der Restschuldbefreiung?
Schuldner, denen eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, wird auch eine Sperrfrist verhängt. Das bedeutet, dass sie nicht sofort wieder ein neues Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen können. Erst nach frühestens elf Jahren ist der Antrag auf eine Restschuldbefreiung wieder möglich.