Hier gelangen Sie direkt zum Muster fĂŒr die eidesstattliche ErklĂ€rung!
Versicherung an Eides statt – Das Wichtigste in KĂŒrze
Die eidesstattliche ErklĂ€rung ist ein anderer Begriff fĂŒr die Vermögensauskunft, die ein Schuldner aufgrund einer titulierten Forderung abgeben muss, wenn der GlĂ€ubiger dies beantragt. mit dieser ZwangsvollstreckungsmaĂnahme verschafft er sich wichtige Informationen fĂŒr eine PfĂ€ndung.
FĂŒr diesen Fall kann der GlĂ€ubiger einen Haftbefehl beantragen. Dem Schuldner droht dann die Erzwingungshaft.
Die Schulden bleiben weiterhin bestehen. Sie mĂŒssen diese offenen Verbindlichkeiten also trotzdem bezahlen. Anderenfalls darf der GlĂ€ubiger z. B. eine KontopfĂ€ndung oder LohnpfĂ€ndung veranlassen.

Inhaltsverzeichnis
Video: Alles zur Vermögensauskunft
Was ist eine eidesstattliche Versicherung/ErklÀrung?
Was es bedeutet, eine eidesstattliche Versicherung bzw. ErklĂ€rung abgeben zu mĂŒssen, ist vielen Schuldner nicht bewusst. Dabei handelt es sich um eine hochoffizielle Angelegenheit, die unter UmstĂ€nden auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn z. B. falsche Angaben gemacht werden.

GrundsÀtzlich kann die ErklÀrung an Eides statt in verschiedenen juristischen Kontexten zur Anwendung kommen. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird beispielsweise möglich im Rahmen
- der Vermögensauskunft eines Schuldners (ehemals Offenbarungseid) bei zivilrechtlichen Vollstreckungen gemÀà Zivilprozessordnung (ZPO),
- der Einnahmen einer Verwaltung
- der Glaubhaftmachung im Zivilprozess- und Verwaltungsrecht und
- der Briefwahl (Versicherung ĂŒber das persönliche AusfĂŒllen des Stimmzettels).
Normalerweise wird die Abgabe als âeidesstattliche Versicherungâ bezeichnet â die Bedeutung von âeidesstattliche ErklĂ€rungâ kann jedoch als synonym angesehen werden. Im juristischen Fachjargon ist gelegentlich auch von einer Affidavit die Rede, was lateinisch soviel wie â(er) hat zugesichertâ bedeutet und noch aus der mittelalterlichen Rechtsprechung stammt.
Rechtliche Bedeutung: Die eidesstattliche ErklÀrung im Schuldrecht
Die eidesstattliche Versicherung gemÀà ZPO â Vermögensauskunft genannt â wird vor allem im Rahmen der Eintreibung offener Schuldforderungen verlangt und gibt dem GlĂ€ubiger umfassend Auskunft ĂŒber die VermögensverhĂ€ltnisse des Schuldners. Sie ist dann normalerweise gegenĂŒber dem Gerichtsvollzieher zu machen. Dabei basiert die eidesstattliche ErklĂ€rung bei Schulden auf § 802c ZPO:
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft ĂŒber sein Vermögen [âŠ] zu erteilen [âŠ].
§ 802c ZPO
(2) Zur Auskunftserteilung hat der Schuldner alle ihm gehörenden VermögensgegenstĂ€nde anzugeben. [âŠ] Ferner sind anzugeben:
1. die entgeltlichen VerĂ€uĂerungen des Schuldners an eine nahestehende Person (§ 138 der Insolvenzordnung), die dieser in den letzten zwei Jahren vor dem Termin nach § 802f Abs. 1 und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgenommen hat;
2. die unentgeltlichen Leistungen des Schuldners, die dieser in den letzten vier Jahren vor dem Termin nach § 802f Abs. 1 und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgenommen hat, sofern sie sich nicht auf gebrĂ€uchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Wertes richteten. [âŠ]
(3) Der Schuldner hat zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er die Angaben nach den AbsĂ€tzen 1 und 2 nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollstĂ€ndig gemacht habe. [âŠ]
Zudem ist im folgenden § 802d der ZPO festgehalten, dass ein Schuldner, der eine eidesstattliche Versicherung ĂŒber sein Vermögen in den letzten zwei Jahren bereits getĂ€tigt hat, nur dann erneut zur Abgabe verpflichtet werden kann, wenn der beantragende GlĂ€ubiger glaubhaft machen kann, dass es wesentliche Ănderungen in den wirtschaftlichen VerhĂ€ltnissen des Schuldner gegeben hat.
Wessen Schulden nur noch durch ein Insolvenzverfahren zu regulieren sind, der muss keine eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Privatinsolvenz kann auch ohne eine solche beantragt werden. Trotzdem werden umfangreiche Angaben und ein Vermögensverzeichnis nötig. Falsche Angaben können ebenso wie die eidesstattliche ErklÀrung Konsequenzen nach sich ziehen, etwa die Verwehrung der Restschuldbefreiung.
Eidesstattliche Versicherung: Was passiert danach â etwa mit den Schulden?

Aus den Angaben des Schuldners erstellt der Gerichtsvollzieher ein Vermögensverzeichnis. Erst danach erfolgt die eigentliche eidesstattliche Versicherung gegenĂŒber dem Gerichtsvollzieher auf Basis des Verzeichnisses. Dieses wird sodann beim Vollstreckungsgericht hinterlegt. Der GlĂ€ubiger erhĂ€lt eine Kopie.
Eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu mĂŒssen, bedeutet vor allem, dass der GlĂ€ubiger einen umfassenden Einblick in die VermögensverhĂ€ltnisse des Schuldners erhĂ€lt. Dies befĂ€higt ihn fundiert abzuschĂ€tzen, an welcher Stelle eine PfĂ€ndung am aussichtsreichsten wĂ€re.
Ohne die eidesstattliche ErklÀrung hÀtte er keine Anhaltspunkte. Bei Schuldnern, die Vermögen auf Girokonten besitzen, kommt eine KontopfÀndung in Betracht, wÀhrend zum Beispiel bei wertvollen KunstgegenstÀnden eher die SachpfÀndung betrieben werden sollte.
Selbst wenn keine nennenswerten Vermögenswerte vorliegen, kann der GlĂ€ubiger theoretisch die PfĂ€ndung trotz eidesstattlicher Versicherung betreiben. Schulden werden durch die Abgabe allein weder erlassen noch gestundet oder anderweitig beeinflusst, auch wenn sich dieses GerĂŒcht hartnĂ€ckig hĂ€lt.
Eidesstattliche ErklÀrung: Ablauf

Wo kann ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, fragen sich viele Schuldner. Normalerweise geschieht dies in den RÀumen des Gerichtsvollziehers, wozu der Schuldner schriftlich vorgeladen wird. Gelegentlich soll die Abgabe auch beim Schuldner zuhause stattfinden. Dagegen können Betroffene sich jedoch mit einem Widerspruch innerhalb einer einwöchigen Frist wehren.
Voraussetzungen fĂŒr eine eidesstattliche ErklĂ€rung
Nicht jeder GlÀubiger kann die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen. Zwar ist seit 2013 kein erfolgreicher PfÀndungsversuch mehr nötig, aber der GlÀubiger muss eine titulierte Forderung vorweisen können. Als Schuldtitel gelten beispielsweise
- Gerichtsurteile und BeschlĂŒsse,
- Vollstreckungsbescheide,
- notarielle Urkunden oder
- rechtskrÀftige behördliche Bescheide.
So wÀre es beispielsweise zulÀssig, dass ein GlÀubiger nach erfolgreichem Mahnverfahren mithilfe des Mahnbescheids die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt. Nicht als Titel gelten hingegen offene Rechnungen oder Mahnungen.
Handelt es sich beim dem GlÀubiger um das Finanzamt, eine Kommune, eine Behörde oder etwa die Krankenkasse, kann dieser die Vermögensauskunft selbst abnehmen. Ansonsten ist immer der Gerichtsvollzieher zustÀndig.

Eidesstattliche ErklÀrung: Inhalt
In der Regel legt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner einen umfangreichen Fragebogen vor, der sorgfĂ€ltig und wahrheitsgemÀà ausgefĂŒllt werden sollte. Bei Unklarheiten ist es besser nachzufragen, denn bei unwahren Angaben ist es auch möglich, sich strafbar zu machen.
âWie schreibe ich eine eidesstattliche Versicherungâ ist also in der Regel keine Frage, die Betroffene sich stellen mĂŒssen. Der Fragebogen erfasst alle notwendigen Informationen, dazu gehören vor allem
- Konto- und Bankverbindungen
- Gehalt und Arbeitgeber
- Immobilien
- WertgegenstÀnde wie ein Auto, Schmuck etc.
- Lebensversicherungen, BausparvertrÀge usw.
- Forderungen des Schuldners gegen Dritte
FĂŒr den Schuldner entstehen durch die eidesstattliche Versicherung keine weiteren Kosten. Er sollte sich jedoch grĂŒndlich auf die Abgabe vorbereiten und bspw. alle relevanten Unterlagen zusammensuchen. Die Eröffnung eines PfĂ€ndungsschutzkontos sollte spĂ€testens jetzt in Angriff genommen werden, um einer KahlpfĂ€ndung entgegenzuwirken – fĂŒr die Eröffnung ist die eidesstattliche ErklĂ€rung jedoch nicht Voraussetzung.
Nichtabgabe: Haftbefehl bis zur Abgabe
Doch was passiert nach einer Weigerung, einer Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung zu entsprechen? Von einer Nichtabgabe wird allgemein gesprochen, wenn der Schuldner

- dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt.
- die Auskunft oder die eidesstattliche Versicherung als Offenbarungseid grundlos verweigert.
- die Vermögensauskunft vereitelt, weil er z. B. erforderliche Unterlagen nicht vorlegt.
Von Amts wegen erfolgt nicht nur die Eintragung ins Schuldverzeichnis â in der Regel wird der Gerichtsvollzieher beim zustĂ€ndigen Gericht einen Haftbefehl beantragen. Dieser hat jedoch keine strafrechtliche Bewandtnis, sondern dient lediglich als Druckmittel. Der Schuldner kann die Haft jederzeit beenden, indem er die eidesstattliche ErklĂ€rung abgibt.
Kein Haftbefehl wird erlassen, wenn der Schuldner gute GrĂŒnde fĂŒr die Nichtabgabe vorweisen kann. Ist er beispielsweise erkrankt, sollte er sich kurzfristig mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und ein entsprechendes Ă€rztliches Attest vorlegen.
Was bedeutet die eidesstattliche Versicherung fĂŒr mich als Schuldner?
Der eigentliche Zweck, den eine eidesstattliche ErklĂ€rung erfĂŒllt, sollte inzwischen deutlich geworden sein: die Information des GlĂ€ubigers ĂŒber die VermögensverhĂ€ltnisse des Schuldners. Erst dadurch ist es möglich abzuschĂ€tzen, ob und welche VollstreckungsmaĂnahmen erfolgversprechend sind.

Daneben wird die Vermögensauskunft jedoch auch zwei Jahre lang beim zustÀndigen zentralen Vollstreckungsgericht gespeichert, sodass andere berechtigte GlÀubiger ebenfalls Auskunft erhalten können. Hat GlÀubiger A beispielsweise bereits die Sparkonten gepfÀndet, ist es GlÀubiger B eventuell möglich, eine GehaltspfÀndung aufgrund der Informationen in die Wege zu leiten.
AuĂerdem fĂŒhrt eine eidesstattliche Versicherung in der Form einer Vermögensauskunft in aller Regel zu einem Eintrag bei der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA. Vor allem Banken greifen auf die Dienste der Auskunftei zurĂŒck, um die BonitĂ€t eines potentiellen Kreditnehmers zu ĂŒberprĂŒfen. Aber auch Mobilfunk- und Stromanbieter oder Vermieter machen Gebrauch von der SCHUFA. Generell werden VertragsabschlĂŒsse ĂŒber lĂ€ngerfristige finanzielle Verbindlichkeiten erschwert bis unmöglich.
Verhinderung einer Vermögensauskunft
Die einfachste Möglichkeit, eine beantragte eidesstattliche ErklÀrung zu verhindern, stellt die Bezahlung der offenen GlÀubigerforderung dar. Um dem Schuldner hierzu die Möglichkeit einzurÀumen, gewÀhrt der Gerichtsvollzieher normalerweise eine zweiwöchige Frist, bis die eidesstattliche Versicherung stattfinden soll. Schulden einfach zu bezahlen, ist jedoch nicht jedem Schuldner möglich.
Denkbar ist auch, dass der GlÀubiger auf die Abgabe verzichtet. Dies wird er in aller Regel jedoch nicht aus reiner NÀchstenliebe tun. Der Schuldner muss daher die Bereitschaft zeigen, die Schulden tilgen zu wollen.

Oft wird beispielsweise auf die eidesstattliche ErklÀrung verzichtet, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird. Dies kann auch noch mit dem Gerichtsvollzieher wÀhrend des Abgabetermins geschehen.
Letzte Möglichkeit der Verhinderung sind meist inhaltliche oder formelle Verfahrensfehler, etwa die unsachgemĂ€Ăe Zustellung des Schuldtitels an den Schuldner. Auch eine in den letzten zwei Jahren bereits getĂ€tigte Vermögensauskunft ist ein Grund, die Abgabe zu verweigern.
Sie sollen eine eidesstattliche Versicherung abgeben? Ein Rechtsanwalt kann Sie am besten beraten, wie Sie die Vermögensauskunft nicht leisten mĂŒssen. AuĂerdem sollten Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. So ist es oft erfolgreich möglich, sich mit dem GlĂ€ubiger zu einigen, etwa auf eine Ratenzahlung.
Strafbarkeit falscher Angaben
Unrichtige Angaben, die durch eine eidesstattliche ErklĂ€rung bestĂ€tigt werden, können gemÀà Strafgesetzbuch (StGB) zu strafrechtlichen Konsequenzen fĂŒr denjenigen fĂŒhren, der den Eid geleistet hat:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zustÀndigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 156 StGB
Nicht nur sind vorsĂ€tzliche falsche Angaben strafbar, auch eine fahrlĂ€ssige unrichtige eidesstattliche Versicherung hat in der Regel strafrechtliche Relevanz. Schuldner mĂŒssen sich der falschen Angaben also nicht einmal bewusst sein, sondern lediglich die ihm zumutbare Sorgfalt bei der ĂberprĂŒfung und Ăberlegung seiner Angaben vermissen lassen. Zudem kann auch das Verschweigen bestimmter Tatsachen strafbar sein.
Sollten Sie Gefahr laufen, strafrechtlich belangt zu werden, weil bestimmte Angaben die eidesstattliche ErklĂ€rung zweifelhaft erscheinen lassen, so sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt wenden, der auch prĂŒfen kann, ob noch eine Berichtigung der Falschaussage infrage kommt! Die komplizierte Rechtslage macht dies unerlĂ€sslich!
Die eidesstattliche ErklÀrung in anderen Rechtsgebieten

Eine eidesstattliche ErklĂ€rung ist auch aus anderen GrĂŒnden als der Vermögensauskunft möglich. Beispielsweise kann laut BĂŒrgerlichem Gesetzbuch (BGB) unter anderem die Vaterschaft eines Kindes anfechten, wer an Eides statt versichert, der Kindsmutter wĂ€hrend der EmpfĂ€ngniszeit beigewohnt zu haben (§ 1600 Abs. 1 S. 2).
Ebenso ist es im verkehrsrechtlichen Kontext möglich, eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu mĂŒssen. Nach § 5 des StraĂenverkehrsgesetzes (StVG) muss der Verlust von Dokumenten, etwa der Zulassungsbescheinigung oder des FĂŒhrerscheins, auf Verlangen der Behörde eine Versicherung an Eides statt ĂŒber den jeweiligen Verbleib des Dokumentes abgegeben werden.
Eidesstattliche ErklÀrung: Muster

Normalerweise kommen Betroffene nicht in die Verlegenheit, fĂŒr eine eidesstattliche ErklĂ€rung eine Vorlage zu benötigen. Stattdessen wird der Wortlaut bereits durch standardisierte Formulare vorgegeben, insbesondere bei der Vermögensauskunft.
Sollte dennoch fĂŒr die eidesstattliche Versicherung ein Vordruck benötigt werden, kann sich an dem untenstehenden Dokument orientiert werden. Es handelt sich jedoch lediglich um ein Muster, das entsprechend angepasst werden muss. Bei Unsicherheiten kann ein Anwalt beratend zur Seite stehen.
Laden Sie hier das Muster fĂŒr die eidesstattliche ErklĂ€rung herunter:
In Kenntnis der Versicherung an Eides statt und der strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung erklÀre ich,
_____________________________________ (Vorname und Nachname)
wohnhaft in _________________________(vollstÀndige Anschrift),
Folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht:
(Beschreibung des Sachverhalts, Angabe der Beweismittel)
Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.
Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche ErklÀrung eine gemÀà §§ 156, 161 StGB strafbewehrte BestÀtigung der Richtigkeit, Wahrheit und VollstÀndigkeit meiner Angaben ist. Die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollstÀndigen Versicherung sind mir bekannt.
âWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zustĂ€ndigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.â
§ 161 StGB
â(1) Wenn eine der in §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus FahrlĂ€ssigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der TĂ€ter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.â
(Ort, Datum, Unterschrift)

