Privatinsolvenz und arbeitslos: Geht das?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Privatinsolvenz ohne Arbeit – Das Wichtigste in Kürze

Was passiert mit meinen Schulden, wenn ich arbeitslos werde?

Die Arbeitslosigkeit ändert nichts an Ihren Schulden – diese bleiben weiterhin bestehen. Allerdings könnte es schwieriger werden, diese Verbindlichkeiten zu bezahlen, weil Ihren nun weniger Einkommen zur Verfügung steht.

Kann man Privatinsolvenz anmelden, wenn man arbeitslos ist?

Ja, eine Privatinsolvenz ist auch bei Arbeitslosigkeit möglich. Das Insolvenzverfahren steht damit auch Menschen offen, die kein festes Arbeitseinkommen oder nur sehr wenig Geld beziehen. Wer die Privatinsolvenz durchläuft und arbeitslos ist, muss sich allerdings ernsthaft auf Jobsuche begeben. Mehr zu dieser Erwerbsobliegenheit lesen Sie hier.

Wer bezahlt die Kosten für die Privatinsolvenz?

Sie müssen für die Kosten der Privatinsolvenz aufkommen – trotz Arbeitslosigkeit. Wenn Sie das Geld dafür nicht sofort aufbringen können, stellen Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung. Dann werden die Kosten erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung fällig.

Auch wer arbeitslos ist, darf Privatinsolvenz anmelden.
Auch wer arbeitslos ist, darf Privatinsolvenz anmelden.

Privatinsolvenz anmelden, obwohl arbeitslos?

Auch Verbraucher, die arbeitslos sind, dürfen Privatinsolvenz anmelden. Das Verfahren setzt also kein bestimmtes Mindesteinkommen voraus.

Der Gesetzgeber wünscht sogar ausdrücklich, dass auch Menschen, die nur sehr wenig Geld haben, eine Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung durchlaufen können.

Zwar muss der Schuldner selbst für die Verfahrenskosten aufkommen, allerdings können Menschen mit sehr geringem Einkommen eine Verfahrenskostenstundung beantragen. Wenn das Gericht die Stundung bewilligt, werden die Gerichts und Treuhänderkosten erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung fällig. Außerdem ist eine Verlängerung des Zahlungsaufschubs möglich, wenn der Schuldner nach der Schuldenbefreiung noch nicht in der Lage ist, die Kosten zu bezahlen.

Wer sich bereits in der Privatinsolvenz befindet und arbeitslos geworden ist, muss sich diesbezüglich ebenfalls keine Gedanken über den Fortgang des Verfahrens machen, selbst wenn er kein pfändbares Einkommen mehr erzielt. Das Insolvenzverfahren läuft weiter wie bisher. Allerdings sollte der Schuldner dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder seinen Jobverlust umgehend anzeigen.

Erwerbsobliegenheit in der Privatinsolvenz

Wer die Privatinsolvenz durchläuft und arbeitslos ist, muss sich regelmäßig auf Stellenangebote bewerben.
Wer die Privatinsolvenz durchläuft und arbeitslos ist, muss sich regelmäßig auf Stellenangebote bewerben.

Schuldner, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, um eine Restschuldbefreiung zu erwirken, sollen – quasi als Gegenleistung – möglichst viel Einkommen zum Schuldenabbau erwirtschaften. Deshalb sind sie angehalten, einer angemessenen Arbeit nachzugehen.

Wer während der Privatinsolvenz arbeitslos ist oder wird, muss sich ernsthaft um eine angemessene Beschäftigung bemühen Außerdem darf er zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen. Schuldner müssen ihre Bemühungen dokumentieren und nachweisen.

Angemessen bedeutet in der Regel, dass sich der Schuldner eine Vollzeitbeschäftigung suchen muss. Er hat sich regelmäßig auf entsprechende Stellenangebote zu bewerben und Vorstellungstermine wahrzunehmen.

Wer dieser Obliegenheit nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Kommt das Gericht dem Antrag nach, ist das Verfahren gescheitert und eine Zwangsvollstreckung durch alle Gläubiger wieder möglich.

Quellen und weiterführende Links

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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