Das verkürzte Insolvenzverfahren mit dreijähriger Wohlverhaltensphase

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatinsolvenz verkürzen – Das Wichtigste in Kürze

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase bei der Privatinsolvenz?

Für alle ab dem 1.10.2020 gestellten Insolvenzanträge gilt das verkürzte Insolvenzverfahren, bei denen die Abtretungsfrist bzw. Wohlverhaltensphase nur noch drei Jahre dauert. An dieser Stelle lesen Sie mehr dazu.

Kann man die Wohlverhaltensphase verkürzen?

Nein, das ist möglich. Eine verkürzte Privatinsolvenz auf weniger als drei Jahre sieht die Insolvenzordnung in seiner aktuellen Fassung nicht vor.

Kann ich meine Privatinsolvenz verkürzen, wenn ich vor dem 1.10.2020 Insolvenz angemeldet habe?

Ja, denn in diesem Fall dauert die Privatinsolvenz noch sechs Jahre. Für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 Insolvenz beantragt haben, gilt das leicht verkürzte Insolvenzverfahren entsprechend der unten stehenden Tabelle. Unter bestimmten Bedingungen, die wir hier zusammenfassen, können sie die Privatinsolvenz auf drei oder fünf Jahre verkürzen.

Ist bei der Privatinsolvenz eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase möglich?
Ist bei der Privatinsolvenz eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase möglich?

Neue Rechtslage: Das auf drei Jahre verkürzte Insolvenzverfahren

Im Dezember 2020 reformierte der Gesetzgeber das Insolvenzrecht und verkürzte die Privatinsolvenz für alle Schuldner auf drei Jahre. Das bedeutet konkret Folgendes:

Das verkürzte Insolvenzverfahren dauert für alle Verbraucher nur noch drei Jahre, egal, wie viele Schulden sie tilgen.
Das verkürzte Insolvenzverfahren dauert für alle Verbraucher nur noch drei Jahre, egal, wie viele Schulden sie tilgen.
  • Für alle Insolvenzanträge, die ab dem 1.10.2020 gestellt wurden (und werden) erfolgt die Restschuldbefreiung drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung. Anders formuliert: Die Wohlverhaltensphase dauert fortan nur noch drei Jahre.
  • Dieses verkürzte Insolvenzverfahren ist an keine Bedingungen geknüpft. Der Schuldner muss also weder alle Verfahrenskosten noch einen Mindestanteil seiner Schulden begleichen, um seine Insolvenz zu verkürzen. Das Insolvenzgericht erteilt ihm die Restschuldbefreiung unabhängig davon, wie viele Schulden während des Verfahrens getilgt wurden.
  • Trotzdem endet die Privatinsolvenz nur dann mit der Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten erfüllt und insbesondere einer angemessenen Arbeit nachgeht bzw. sich ernsthaft um eine entsprechende Erwerbstätigkeit bemüht.

Achtung! Das auf drei Jahre verkürzte Insolvenzverfahren gilt nur für Schuldner, die zum ersten Mal Privatinsolvenz und die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen. Hat das Insolvenzgericht „dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt […], so beträgt die Abtretungsfrist in einem erneuten Verfahren fünf Jahre.“

Alte Rechtslage & Verfahren: Bedingungen für eine Insolvenzverkürzung

Für Schuldner, die vor dem 1.10.2020 einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz gestellt haben, gilt weiterhin die alte Rechtslage und damit eine sechsjährige Wohlverhaltensphase.

Wer zwischen dem 17.12.2019 und einschließlich dem 30.9.2020 Insolvenz beantragt hat, durchläuft das wie folgt verkürzte Insolvenzverfahren:

Datum des Insolvenz­antragsDauer der Wohl­verhaltens­phase
17.12.2019 bis 16.01.20205 Jahre und 7 Monate
17.01 2020 bis 16.02.20205 Jahre und 6 Monate
17. 02.2020 bis 16.03.20205 Jahre und 5 Monate
17.03.2020 bis 16.04.20205 Jahre und 4 Monate
17.04 2020 bis 16.05.20205 Jahre und 3 Monate
17.05.2020 bis 16.06.20205 Jahre und 2 Monate
17.06.2020 bis 16.07.20205 Jahre und 1 Monate
17.07.2020 bis 16.08.20205 Jahre
17.08.2020 bis 16.09.20204 Jahre und 11 Monate
17.09.2020 bis 30.09.20204 Jahre und 10 Monate

Insolvenzverfahren verkürzen auf drei bzw. fünf Jahre

Nach alter Rechtslage können Verbraucher ihre Privatinsolvenz verkürzen - entweder auf drei oder fünf Jahre.
Nach alter Rechtslage können Verbraucher ihre Privatinsolvenz verkürzen – entweder auf drei oder fünf Jahre.

Nach alter Rechtslage war eine auf drei Jahre verkürzte Insolvenz nur möglich, wenn der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums die Verfahrenskosten und mindestens 35 % aller Schulden beglichen hat.

Darüber hinaus sah die alte Rechtslage bei der privaten Insolvenz eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre vor, wenn es dem Schuldner gelingt, in dieser Zeit die Verfahrenskosten vollständig zu bezahlen.

Diese Bedingungen für das verkürzte Insolvenzverfahren sind seit dem 1.10.2020 weggefallen und gelten nur noch für ältere Verfahren, die vor diesem Stichtag beantragt wurden.

Quellen und weiterführende Links

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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