Privatinsolvenz als Rentner durchlaufen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 21. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatinsolvenz bei Rentnern: Das Wichtigste in Kürze

Können Rentner Privatinsolvenz beantragen?

Ja. Auch Rentner dürfen Privatinsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig sind oder es zu drohen werden. Ihr Lebensalter und ihre künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit spielen dafür keine Rolle. An dieser Stelle lesen Sie mehr dazu.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für Rentner?

Die Altersrente ist dem Arbeitseinkommen gleichgesetzt, sodass für Rentner dieselbe Pfändungsfreigrenze gilt wie für erwerbstätige Schuldner. So beträgt der Selbstbehalt während der Privatinsolvenz für Rentner derzeit 1.499,99 €, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen.

Gilt für Rentner die Erwerbsobliegenheit?

Wer die Privatinsolvenz als Rentner durchläuft, muss nicht arbeiten und darf eine bestehende Nebentätigkeit jederzeit aufgeben. Die Erwerbsobliegenheit gilt nur für Menschen, die noch im Berufsleben stehen und das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Mithilfe der Privatinsolvenz können auch Rentner ihre Schulden abbauen.
Mithilfe der Privatinsolvenz können auch Rentner ihre Schulden abbauen.

Privatinsolvenz steht auch Rentnern offen

Jede natürliche Person kann Privatinsolvenz anmelden, auch Rentner. Voraussetzung für einen Insolvenzantrag ist lediglich Folgendes:

Während der Privatinsolvenz sind Leistungen der Rentenversicherung nach den Maßgaben des § 851c ZPO pfändbar.
Während der Privatinsolvenz sind Leistungen der Rentenversicherung nach den Maßgaben des § 851c ZPO pfändbar.
  • (Drohende) Zahlungsunfähigkeit: Der Rentner ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder er wird ist voraussichtlich nicht fähig sein, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, wenn diese fällig werden.
  • Außergerichtlicher Versuch der Schuldenregulierung ist gescheitert: Eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt bescheinigt dem Rentner, dass er ernsthaft, aber erfolglos versucht hat, sich mit seinen Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu einigen.
  • Dem Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz müssen Rentner insbesondere folgende Unterlagen beifügen: vorbenannte Bescheinigung, Vermögensverzeichnis und -übersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und einen Schuldenbereinigungsplan.

Keine Erwerbsobliegenheit für Rentner

Bei der Privatinsolvenz für Rentner besteht eine Besonderheit: Für sie gilt die Erwerbsobliegenheit nicht mehr. Das heißt, sie müssen weder einer angemessenen Arbeit nachgehen noch sich um eine solche bemühen. Außerdem dürfen sie eine Nebentätigkeit jederzeit aufgeben, ohne dass sich dies nachteilig für sie auswirkt.

Denn die Erwerbsobliegenheit entfällt, sobald der Schuldner die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht. Für den Vorruhestand gilt das jedoch in der Regel nicht.

Ist die Rente pfändbar bei einer Privatinsolvenz?

Die Riester-Rente ist bei Privatinsolvenz geschützt. Der Insolvenzverwalter darf sie nicht verwerten.
Die Riester-Rente ist bei Privatinsolvenz geschützt. Der Insolvenzverwalter darf sie nicht verwerten.

Während der Privatinsolvenz müssen Rentner den pfändbaren Anteil ihrer Altersrente an den Insolvenzverwalter abführen.

Für Rentner gilt daher ebenfalls die Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Sie beträgt …

  • 1.499,99 €, wenn der Rentner keinerlei Unterhalt leistet
  • 2.059,99 € bei einer unterhaltsberechtigten Person (z. B. Enkel, Kinder, Ehegatte)
  • 2.369,99 € bei zwei Unterhaltsberechtigten
  • 2.679,99 € bei drei Unterhaltsberechtigten
  • 2.999,99 € bei vier Unterhaltsberechtigten
  • 3.309,99 € bei fünf und mehr Unterhaltsberechtigten

Verdient sich ein Rentner etwas zu seiner Rente hinzu, so werden Rente und Zuverdienst zusammengerechnet. Nur wenn das Nettoeinkommen dann immer noch unter der Pfändungsfreigrenze liegt, darf der Insolvenzverwalter gar nichts von diesen Einkünften einziehen.

Quellen und weiterführende Links

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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