Die Privatinsolvenz vorzeitig beenden – Ist das zulässig?

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Achtung! In diesem Ratgeber erläutern wir die alte Gesetzeslage, die bis zum 30. September 2020 galt bzw. die für bis zu diesem Stichtag beantragte Restschuldbefreiungsverfahren gilt. Für alle danach beantragten Verfahren dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre.

Privatinsolvenz vorzeitig beenden – Das Wichtigste im Überblick

Kann ich meine Privatinsolvenz verkürzen?

Ja. Sie können die Privatinsolvenz von sechs auf fünf bzw. drei Jahre verkürzen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Was muss ich tun, um nach fünf Jahren die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden?

Sie können das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung auf fünf Jahre verkürzen, wenn Sie in diesem Zeitraum alle Kosten der Privatinsolvenz begleichen.

Und wie schaffe ich es, die Privatinsolvenz nach drei Jahren zu beenden?

Für eine solche Verkürzung müssen Sie innerhalb dieser drei Jahren mindestens 35 Prozent Ihrer Schulden und alle Verfahrenskosten begleichen.

Wer die Privatinsolvenz vorzeitig beenden kann, hat allen Grund zur Freude.
Wer die Privatinsolvenz vorzeitig beenden kann, hat allen Grund zur Freude.

Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?

Im Ringen um die eigene Schuldenfreiheit kommen viele Menschen an den Punkt, an dem sie nicht nur professionelle Hilfe durch eine Schuldnerberatung benötigen, sondern auf eine gerichtliche Schuldenregulierung angewiesen sind – die Verbraucherinsolvenz. Im Volksmund auch Privatinsolvenz genannt, ist ein solches Insolvenzverfahren oftmals die einzige Möglichkeit, erneut ein schuldenfreies Leben zu führen.

Doch die Privatinsolvenz nimmt viel Zeit in Anspruch, in den meisten Fällen sechs Jahre. Ziel der meisten Schuldner ist die Restschuldbefreiung, bei der alle Schulden, die bis zum Ende des Insolvenzverfahrens nicht getilgt wurden, gewissermaßen verfallen. Doch ist die Privatinsolvenz bereits vorzeitig zu beenden? Welche Möglichkeiten haben Schuldner?

Vorzeitige Beendigung: Verkürzung der Privatinsolvenz

Die vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz ist nur möglich, wenn ein gewisser Teil der Schulden bezahlt wird.
Die vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz ist nur möglich, wenn ein gewisser Teil der Schulden bezahlt wird.

Eine der Optionen, um in der Privatinsolvenz die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen, ist die Verkürzung des Verfahrens auf fünf oder drei Jahre. Das ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Um bereits nach fünf Jahren die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden, ist es nötig, dass der Schuldner bis dahin die gesamten Kosten des Insolvenzverfahrens an sich getilgt hat.
  • Damit Schuldner bereits nach drei Jahren die Privatinsolvenz vorzeitig durch Schuldenfreiheit ablösen können, müssen nicht nur die gesamten Verfahrenskosten, sondern auch mindestens 35 Prozent der offenen Forderungen getilgt sein.

Ist es dem Schuldner nicht möglich, die Privatinsolvenz dergestalt vorzeitig zu beenden, schließt das Verfahren regelhaft nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase.

Achtung! Eine Insolvenz schließt nicht zwangsläufig mit der Restschuldbefreiung. Diese wird nur gewährt, wenn der Schuldner seinen Obliegenheiten nachgekommen ist. Hat er beispielsweise die Befriedigung der Gläubiger durch einen verspäteten Insolvenzantrag gefährdet, kann ihm die Befreiung auch durch das Gericht verwehrt werden.

Vollständige Tilgung der Schulden

Ebenso ist es denkbar, dass sich die finanzielle Situation des Schuldners derart entspannt, dass er noch während der Privatinsolvenz seine Schulden vollständig bezahlt hat. In diesem Fall ist die eigentliche Ursache der Privatinsolvenz vorzeitig abbezahlt und damit beseitigt.

Allerdings ist es eher selten, dass Schuldner die Privatinsolvenz vorzeitig beenden. Der Regelfall ist hingegen die sechsjährige Wohlverhaltensphase, in der die ausstehenden Schulden durch den pfändbaren Teil des Einkommens beglichen werden. Oft erhalten Gläubiger sogar eine deutlich geringere Summe als ihre eigentliche Forderung zurück.

Schufa-Einträge nach der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz und vorzeitige Restschuldbefreiung führen i. d. R. zur Löschung der Schufa-Einträge.
Privatinsolvenz und vorzeitige Restschuldbefreiung führen i. d. R. zur Löschung der Schufa-Einträge.

Negative Schufa-Einträge bei Schulden können extrem hinderlich sein: Der Abschluss von Verträgen, etwa im Zuge der Wohnungssuche, bei Energieanbietern oder Mobilfunkbetreibern kann erschwert oder unmöglich werden. Schon allein darum wollen Schuldner die Privatinsolvenz möglichst vorzeitig beenden – durch vollständige Zahlung oder Verkürzung.

Daher werden Schufa-Einträge mit einem Erledigungsvermerk versehen und nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Ob Schuldner die Privatinsolvenz vorzeitig beenden konnten, spielt schufa-intern normalerweise keine Rolle. Wichtig ist für die Wirtschaftsauskunftei lediglich, ob die Ursache des Eintrags (i. e. die Schulden) beglichen wurden.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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